Bischof Otto von Lobdeburg verpfändet alle Zinsen, Gülten und Gefälle des Stifts in der Stadt Heilbronn (Hailbrun), mit Ausnahme der Weinbet für ein Jahr an Konrad Lemblein (Conrad Lemblein) und andere Mitbürger zu Heilbronn.
Die Bürger zu Haßfurt (Hasfurt) bezahlen auf Bitte Bischof Johann von Egloffsteins 250 Gulden an Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs) und 750 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) wegen des aufgelegten achten Pfennigs. Im Gegenzug befreit sie Bischof Johann 3 Jahre lang von der Bede und Steuer.
Bischof Johann von Brunn handelt mit dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Haßfurt (Hasfurt) aus, dass sie Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs) in diesem und dem nächsten Jahr zu zwei ausgewählten Daten jeweils 1000 Gulden geben. Dietrich Fuchs zu Eltmann wurden 2000 Gulden Schulden bezahlt, die übrigen 2000 Gulden sollte ihm Bischof Johann 1412 eigentlich auch auszahlen. Nachdem Dietrich Fuchs zu Eltmann aber vor dem 24. Juni 1412 verstirbt, handelt Bischof Johann mit dessen Witwe einen Aufschub bis 1413 aus.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurt) die Freiheit, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie unter Schutz und Schirm zu stellen. Sie dürfen ebenfalls jährliche Zinsen von ihnen nehmen. Das Domkapitel bewilligt die Freiheit einige Jahre später.
Bischof Johann von Brunn freit die Bürger von Haßfurt (Hasfurt) vor dem Landgericht des Herzogtum Frankens.
Der Bürgermeister und Rat zu Heilbronn (Hailbrun) erhalten 6 Gulden von dem Domherren Johann von Allendorf (Johann v Allendorf), ihrem Pfarrherren. Er verschreibt der Pfarre jährlich zu Georgii 30 Gulden auf Ablosung.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt seinem Marschall Heinrich Truchseß von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Buntorf) für das Spital zu Wetzhausen (Wetzhausen) jährlich 50 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Er stellt eine Heißbrief an die Stadt Haßfurt aus, damit sie dem Spital die jährlichen 50 Gulden zahlen. Fries verweist auf eine Quelle, in der beschrieben wird, wie der Bürgermeister und Rat zu Haßfurt sich dem Spital verschreiben.
Valentin Haim (Valtin Haim), ein Würzburger Bürger, erhält die Erlaubnis, aus Würzburg wegzuziehen.
Bischof Konrad von Bibra verkauft die Erbstücke und Feldgüter des im vorigen Eintrag genannten Hofes, nämlich die Äcker, Weingarten, Viehzucht, Gärten und die Hofstätte in der Stadt, für 1400 Gulden an die Stadt Heidingsfeld (Haidingsueld). Der Pfennigzins, nämlich 33 Pfund 4d und 2 altd. 2 Pfund, wird für ein Osterlamm gerechnet. 2 Pfund 3 werdig Wachs oder für 1 Pfund 28d 37 Eimer 1,5 Achtel und 1 Maß Gultwein samt dem gebührenden Handlohn sind dem Stift vorbehalten. Allerdings gibt der Bischof jährlich 18 Eimer Wein zum Mönchberg (Munchberg) aus.