Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 12.000 Pfund Haller von Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und verschreibt ihm dafür jährlich 1 200 Pfund Haller Zinsen auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat).
Zwei Jahre später verschreibt Bischof Albrecht von Hohenlohe Heinrich von Sternberg (Hainrichen von Sternberg) 50 Pfund Haller jährlich als Zins für die Hauptsumme von 500 Pfund.
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) leiht sich von Karl Zoller aus Ipthausen (Carln Zolleren zu Ipthausen) 180 Gulden und gibt ihm eine verbürgte Verschreibung. Diese besagt, dass er ihm das Geld am nächsten Tag Cathedra Petri, also dem 22. Februar zurückzahlt.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) stirbt bevor er Karl Zoller (Carn Zoller) das geliehene Geld zurückzahlen kann. Daher wendet sich Karl an die Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (Hannsen Truchsessen zu Sternberg) und Johann Zufras aus Althausen (Hannsen Zufrasen zu Althausen) . Diese klagen die Schulden von der Witwe Peters von Eberstein, Margaretha von Seinsheim, vor dem Landesgericht des Herzogtums Franken ein. Aus dem ersten Beschluss (ex primo decreto) des Gerichts erhalten sie die Güter des Verstorbenen zu Marktsteinach.
Margaretha von Seinsheim (die fraw) einigt sich mit Johann Truchsess von Sternberg und Johann Zufras außergerichtlich im Bezug auf die Schulden, die ihr verstorbener Mann noch hatte.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrichen von Wirtenberg) auf dessen freundliche Bitte 20.000 Gulden. Dafür verpfändet der Herzog die Städte Stuttgart (Studgarten), Tübingen (Tübingen), Bad Urach (Aurach) und Bad Cannstatt (Canstat) auf Wiedererlös auf einen bestimmten Zeitraum. Bevor diese Zahlung getätigt wird, wird Herzog Ulrich durch den Schwäbischen Bund vertrieben und das Land an Kaiser Karl V. verkauft. Dieser leiht sich zu den 20.000 Gulden weitere 20.000 von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet ihm, seinen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Mekmuln) für nun insgesamt 40.000 Gulden auf Wiederkauf nach zehn Jahren zu demselben Preis.
Georg Marschall von Waltershausen (Georgen Marschalken von Walterthausen) verschreibt Bischof Konrad von Thüngen jährlich 400 Gulden Zinsen von der erlegten Hauptsumme von 8000 Gulden.
Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg) nimmt sein Land mit Gewalt wieder ein, welches zuvor an Kaiser Karl V. verkauft worden ist. Bischof Konrad von Bibra erhält die geliehenen 20.000 Gulden von Herzog Ulrich zurück und gibt ihm dafür das Pfand Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Meckmuln) zurück. Die übrigen 20.000 Gulden lässt er fallen.