Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Stift Haug außerhalb der Stadt Würzburg wurde von Bischof Heinrich I., einem geborenen Grafen von Rothenburg ob der Tauber errichtet. Es wurde mit seinen Nutzungen und Einkommen Johannes dem Täufer gedwidmet. Bischof Heinrich I. liegt im Chor des Stifts begraben. Sein rechter Arm wird jedoch im Kloster St. Stephan aufbewahrt.
Bischof Heinrich II. gibt dem Propst und Konvent des Stifts Haug das Privileg, dass jedem verstorbenen Chorherren seine Pfründe ein Jahr lang weiter ausgezahlt werden sollen, damit seine Träuhänder seine nachgelassenen Schulden bezahlen können.
Als sich das Stift Würzburg in Nöten befindet, erlangen der Dechant und das Kapitel des Stifts von Kaiser Karl IV. eine Freiheit. Diese besagt, dass das Stift Haug unter kaiserlichem Schutz steht, keinem Landgericht untersteht [?] und für niemanden pfandbar sein soll. Diese Freiheit wird von seinen Nachfolgern König Wenzel, König Ruprecht und König Sigmund bestätigt. Außerdem ersuchen der Dechant und das Kapitel beim Reichstag in Augsburg von Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Privilegs, was Kaiser Karl bewilligt.
Abt Friedrich von Fulda und sein Konvent einigen sich mit Bischof Gerhard von Schwarzburg darauf, dass er lebenslänglich der Stiftspfleger des Klosters Fulda sein soll und ihrem Stift einen würzburgischen Amtmann (haubtman) überordnen soll, dem die Bürger von Fulda Gehorsam schwören sollen. Darüber erhält der Bischof vom Abt einen besiegelten Revers.
Abt Johann von Fulda nimmt Herrn Hermann von Buchenau als Koadjutor (Hern Herman von Buchenaw) an. Der Abt, der neue Koadjutor, der Dechant und der Konvent von Fulda handeln mit Bischof Johann von Brunn und Erzbischof-Elekt Konrad III. von Mainz (B. Conraten dem erwelten zu Maintz ainem geboren hern von Weinsperg) aus, dass die beiden Bischöfe ihr Leben lang zu Vormündern und Schutz- und Schirmherren des Klosters Fulda und seiner Ländereien und Leibeigenen werden. So sollen die beiden Bischöfe je einen Amtmann in die Ländereien Fuldas in der Rhön (in der Buchen) schicken, der die Stadt Fulda beschützen und verteidigen soll. Außerdem sollen die beiden Schutzherren das Öffnungsrecht auf allen fuldischen Burgen genießen, dass ihnen deren militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert.Der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg willigen in alle Vereinbarungen ein, sodass darüber eine Urkunde und ein Revers aufgesetzt werden. In diesen Urkunden wird festgehalten, dass es den beiden Bischöfen erlaubt sein soll, verpfändete Güter des Stifts Fulda auszulösen. Daneben wird festgehalten, dass der Abt, Pfleger und Konvent den Bischöfen das Vorkaufsrecht zusichern, wenn sie irgendein Gut verkaufen oder verpfänden.
Papst Nikolaus V. verleiht dem Stift Haug die Freiheit, dass niemand Propst werden könne, der kein Kapitelherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Eine Kramlade auf der Greden Zinse der Küsterei zu Haug gibt jährlich 12 Pfennige. Als Bischof Lorenz von Bibra anfängt, die neue Kanzlei zu errichten, lässt er die Lade dort hin bringen. Er gibt der Küsterei einen anderen Zins von 12 Pfennigen und einen Morgen Weingarten zu Haug. Der Dechant und das Kapitel übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der Haubach See (Haubach) liegt bei Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) und fällt in die Zuständigkeit des Stifts Würzburg. Der Dechant und das Kapitel des Stifts zu Schmalkalden beanspruchen den Zehnt für sich. Mit der Bewilligung von Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) verträgt sich Bischof Konrad von Thüngen mit ihnen und gibt ihnen 140 Gulden für ihre Forderungen.