Simon und Heinrich von Schlitz genannt von Gortz (Simon vnd Hantz von Schlitz gnant von Gartz) geben das Dorf Rimpold (Rimpold), welches ihr eigenes Gut ist, dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden. Daraufhin bekommen die beiden das Dorf zu Erblehen. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben gegenüber dem Hochstift und Bischofsheim (Bischofsheim). Im Gegenzug verteidigt sie das Hochstift.
Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Heinrich von Steinau (Heintzen Steinen) und dessen Erben zwei Jahre lang den Zoll von Ochsenfurt einzunehmen, da er Bischof Gerhard von Schwarzburg 200 Gulden geliehen hatte.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Kellerei in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 667 Gulden an Johann von Münster (Obersten Hannsen von Munster) und seine Erben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Heinrich von Landhaus (Hainrichen von Landhausen). Er gibt Heinrich ein Revers, welches besagt, dass er das Pfand in sechs Jahren lösen soll. Fries gibt an, dass es keine Aufzeichnung über die Verpfändung gibt, nur, dass das Revers exsistiert. Die Kellerei muss vor Ablauf der sechs Jahre ausgelöst worden sein, da der Bischof die Stadt, das Amt und die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale im darauffolgenden Jahr an Heinrich von Steinau (Haintzen von Stainau) und dessen Erben für 17000 Gulden verpfändet.
Wilhelm Schenk von Limpurg (Her wilhelm her zu Limpurg), der der Erbschenk des Heiligen Römischen Reiches und Domherr zu Würzburg ist, befiehlt dem Hochstift Würzburg, die Dörfer Gollhofen (Golnhofen), Sommerhausen (Somerhausen), Winterhausen (Winterhausen) und Lindelbach (Lindelbach) samt den Leuten, Gütern, Gerechtigkeiten, Gerichten und Eingehörungen seinen eigenen Nachkommen und dem unmündigen Sohn seines verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg (Schenck Georgen seines Bruders) als Sohn- und Tochterlehen zu verleihen. Zudem erhält er von Bischof Rudolf von Scherenberg für sich und die gesamte Nachkommenschaft den Erbschutz und Schirm über die Vogtei des Klosters St. Maria und St. Theodor zu Bamberg ( closters oder stiftes Dämberg). Dies alles umfasst das Erbe des verstorbenen Bruders Georg Schenk von Limpurg.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Bischof Konrad von Thüngen vermacht in seinem Testament 3000 Gulden an das Domkapitel. Sein Nachfolger Bischof von Bibra nimmt dieses Geld auf und zahlt jährlich am 22. Feruar 150 Gulden Zinsen an die Kammergefälle auf Wiederlösung.
Jakob Rebisch (Jacob Rebisch), ein Einsenniger auf dem Frauenberg (frawen berg) hinterlässt etliche fahrende Güter. Güter wie der Hauskarren und haus vlo werden vom Landgericht als Erbe für Bischof Konrad von Thüngen anerkannt und dies quittiert.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet dem Doktor Kilian Münch (Kilian Munch) und den Erben des Sekretärs Johann Pfeiffelmann (Johansen Pfeuffelmans) 40 Malter Getreide, die von zwei Höfen bei Rieden (Rieden) kommen, für 300 Gulden auf Wiederlösung.