Fries unterscheidet bei dem Geldstück Haller oder Heller (Häller) zwischen dem Neuen, Alten, Schwarzen, Weißen, Frankfurter, Binger, Esrischer und Juden Heller. Was aber ein Heller vor 100 oder 200 Jahren wert gewesen sei, wisse heute niemand mehr.
Fries gibt die Privilegien des Hochstifts Würzburg an, die die Bischöfe aus den Händen der Könige erhalten haben. Hierbei handelt es sich um Bergwerksrechte, das Befestigungsrecht, das Schirmrecht für Klöster, Bestätigungen, Bekräftigung und Präzisierung der Rechte des Stifts, Beschränkung der Rechte anderer Reichsstände, die geistlichen Rechte sowie das geistliche Gericht, Gerichtsrechte außerhalb des Hochstifts, das Landgericht zu Würzburg und seine Gebrechen, Messen und Jahrmärkte, Münzrechte, Regalien, Reichslehen in den Händen des Stifts, Wildbann, Forstrechte, Zentgericht und Halsgericht sowie Zoll. Fries verweist auf die Einträge unter den jeweiligen Buchstaben in der Hohen Registratur.
Fürth, ein Dorf das bei Nürnberg liegt (Furt ain dorf nit weit von Nurenberg gelegen), gehört dem Domkapitel von Bamberg. Dort befindet sich ein Markt, eine Münzstätte und eine Zollstation. Den Markt verlegt Kaiser Heinrich III. nach Nürnberg, sein Sohn Heinrich IV. wieder zurück nach Fürth (was möglicherweise die dortige Lokalrivalität anschürt).
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.
Fries berichtet über den Turnos (Thurnos). Laut Fries kamen vor vielen Jahren Silberpfennige aus Frankreich nach Deutschland, die aufgrund des Prägungsortes Tours (Thuron) Turnos genannt werden. 10 Turnos sind einen Goldgulden wert. Etliche deutsche Fürsten und Städte lassen ebenfalls solche Münzen prägen, die den Turnos gleichwertig sind und ebenso heißen. So auch in Würzburg und Frankfurt am Main (Franckfurt am Main). Die Turnos waren lange in Deutschland gebräuchlich. Herzog Sigmund von Österreich lässt die Währung erneuern. Diese Münzen werden nach ihrem Prägungsort Innsbrucker genannt. Die Münzen von König Ferdinand, den Markgrafen von Brandenburg und den Grafen von Öttingen heißen ebenfalls nach dieser ersten Münze Innsbrucker.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Die Nachkommen des Ritters Heinrich Hund von Falkenberg (Hainrichen von Falckenbergs erben) dienten nach seinem Mord und seiner Verbannung anderen Herren, werden später aber auch zu bischöflichen Münzern, weswegen sie die Münzmeister genannt werden. Bischof Johann von Brunn verleiht ihnen ihren Stammsitz erneut zusammen mit dem Adelstitel, dem Namen des Geschlechts nach der Stammburg sowie das Landrecht.
Im Zeitraum zwischen 1435 und 1482, also 47 Jahre, verliert der Goldgulden ungefähr ein Zehntel an Wert, was zur Lebenszeit von Lorenz Fries sechs Kreuzern entspricht.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Der Priester Ludwig Fabri (Fabri), Sohn der Dorothea Schmid (Schmidin) aus Arnstein (Arnstain), münzt falsche neue Pfennige und verlässt daraufhin, um der Strafe zu entgehen, die Stadt. Als seine Mutter verstirbt, konfisziert Bischof Konrad von Thüngen deren Güter und überträgt sie seinem Zinsmeister Fritz Beck (Beck).