22. Amtleute können das Fangen von Hasen und Hühnern erlauben. Es wird darum gebeten, dies Bauern und Bürgern zu verbieten und stattdessen dem Adel zu gestatten.
Die Untertanen der Ritterschaft, die in den Ämtern des Hochstifts leben, werden zum Teil entgegen althergekommenen Rechts beschwert und vor Gerichte geladen. Wenn sich die Ritterschaft darüber beklagt, wird den Amtleuten und Richtern geglaubt und nicht ihnen. Dies führt dazu, dass sie stets zum Klagen gezwungen werden, es jedoch zu keinem Austrag kommt. Das verstößt gegen altes Recht.
Die armen Leute zu Lebenhan (lebenhan) sind dem Würzburger Bischof durch Bede, Gefolgschaft, Atzung, Frondienst, andere Dienste, Gebote und Verbote verpflichtet. Zur Verbesserung ihres Erbes halten sie Schafe, die sie täglich auf die Felder des Bischofs treiben. Sylvester Forstmeister (Siluester Forstmeister), der die Schäferei zu Lebenhan besitzt, ist jedoch der Meinung, sie sollten keine Schafe besitzen, außer, sie würden sie mit seinen Schafen zusammen treiben. Sylvester geht gegen die armen Leute vor und ersticht etliche ihrer Schafe, weshalb ihm vom Amtmann zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) etliche Schafe genommen werden. Daher wendet sich Sylvester als Vertragsverwandter der Ritterschaft an diese. Dieses Schreiben und die Antwort der Ritterschaft liegen im Büschel Ritterschaft.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Grafen, Herren und Ritterschaft sollen am Dienstag nach St. Martin in Würzburg zusammenkommen. Ebenso sollen sich etliche Berittene am Montag nach Elisabeth in Würzburg einfinden. Den Amtleuten wird mitgeteilt, dass sie niemandem Unterschlupf oder Verpflegung geben sollen, der sich gegen den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig V. (pfaltzgraf Ludwigen Churfursten) stellt, noch Franz von Sickingen (Frantz von Sickingen) zu helfen.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.
11. Untertanen des Hochstifts Würzburg verkaufen mit Erlaubnis der Amtleute gemeine Wälder, ohne sich die Bewilligung der Ganerben einzuholen; Viele Mannlehen fallen dem Hochstift heim. Dies ist den Amtleuten jedoch nicht genug und sie drängen einige Lehensinhaber dazu, ihr Lehen zu verkaufen, die sie eigentlich nicht verkaufen möchten; Lehensherr und Lehensmann sollen bezüglich Ledigwerdung, Heimfall, Verkauf, Annahme und Verleihung von Lehen in gleichmäßiger Verpflichtung stehen; Der Bischof soll alle heimgefallenen und ledig gewordenen Lehen wieder verleihen; Es sollen nur Adlige in Klöster aufgenommen werden und es soll niemand zu Geistigen gemacht werden, der unter 30 Jahre alt ist; In die (Herren-) Klöster Ebrach (Ebrach), Bildhausen (Bildhausen) und andere sollen keine Bauernkinder aufgenommen werden; Die Kinder der Ritterschaft sollen auf dem den Gütern der Klöster erzogen werden; Bischof Konrad von Thüngen soll alte Verträge, die er mit bischöflichen Eid bestätigt hat, einhalten; Die Steuer der bischöflichen Kanzlei bezüglich der Bekenntnis und anderer Dinge soll verringert werden.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.
Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstein), Amtmann zu Bamberg (Bamberg), schreibt an Bischof Konrad von Thüngen, wie die Fürsten von Sachsen ihre Ländereien eingeteilt haben und die Ritterschaften aus jedem der Länder um Auskunft gebeten haben, in welcher Heeresstärke sie im Falle eines Konflikts zu ihm kommen können. Daraufhin antwortet die Ritterschaft, sie wissen, wie viel sie schon gedient haben oder was sie noch zu Leisten schuldig seien, allerdings wollen sie keine neuen Abmachungen schließen.