Bischof Hermann von Lobdeburg überlässt die Freiheiten über die Vogtei Herres (Herres) dem Kloster Heidenfeld (closter Haidenueld).
Die Erben von Graf Heinrich von Henneberg (Graue Hainrich) vnterstunden sich der Vogtei auf das Kloster Hausen. Graf Poppo (Graue Bop) verzichtet in einem Vertrag auf die Vogtei.
Harthausen (Harthausen) ist ein Dorf in der Nähe von Igersheim (Igershaim) an der Tauber. Frau Adelheid von Hohenlohe (Adelhait von Hohenlohe) und ihr Sohn Ulrich (Vlrich) machen die Vogtei über dieses Dorf Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg zum Lehen.
Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck (Adelhaid), der Witwe des Gebhard von Hohenlohe-Brauneck (Gebelhard von Braneck) und ihrem Sohn Ulrich (Vlrich) die Vogtei Igersheim zu Lehen.
Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck (Adelhait von Brauneck) und ihrem Sohn Ulrich (vlrich) die Vogtei Igelstrut (Igelstrut) zu Mannlehen.
Mehrere Jahre später schuldet Bischof Johann von Brun Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) immer noch eine Summe von 2219 Gulden. Dafür verschreibt er ihm die Kellerei Haßfurt, die Vogtei und Briefe vom Gerichtstab.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.