Graf Ulrich von Hanau verkauft etliche Güter und Rechte in Dettelbach (Detelbach), Iphofen (Iphoven) und Repperndorf (Repperndorff) an Bischof Wolfram von Grumbach und das Hochstift Würzburg. Kaiser Ludwig IV. bestätigt dieses Kaufgeschäft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Gottfried von Hohenlohe (von späterer Hand fälschlicherweise in Manfred korrigiert) verkauft seinen Anteil an Gericht, Steuer, Gülten und Zinsen in Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 1000 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach) unter der Bedingung, dass Gottfried und seine Erben die Güter von Hans und seinen Erben künftig als Lehen empfangen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe erhebt eine gemaine steur oder landbet, um das Kaufgeschäft mit Graf Eberhard von Württemberg zu finanzieren.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft ein Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) mit seinen Zugehörungen, nämlich 26 Morgen Weingärten, einen Bauhof, den Wald Hegenaich, Zinsen, Hühner, Leibeigene, Äcker, Wiesen etc. für 3300 Gulden von Andreas Truchsess (Truchses) und seiner Frau Anna. Laut einer Nachtragshand dieses Eintrags sind von diesem Geschäft auch Güter in Hörblach (Hurblach) und Astheim (Osthaim) betroffen.
Else von Dettelbach (Detelbach), die Witwe von Arnold von Seinsheim (Sainshaim), ihr Sohn Dietrich und Eberhard von Seinsheim (Sainshaim zu Schernaw) verkaufen alle Rechte, Nutzungsrechte, Güter und Gülte, die sie in Dorf und Gemarkung Dettelbach (Detelbach) besitzen, für 1100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Einwohnern von Donnersdorf (Danerstorf) das Weiderecht und den Schaftrieb in ihrer eigenen Gemarkung. Diese sollen jährlich zehn Gulden auf Burg Zabelstein (Zabelstein) entrichten.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Sigmund von Schwarzenberg (Swartzenberg) etliche Zinsen, Rechte, Gerichtsbarkeiten und das Recht über den Handlohn und gibt all dies der Stadt Dettelbach (Detelbach) als erbliches Lehen.
Bernhard von Bastheim (Basthaim) und Dietrich von Schneeberg (Schneberg), die Vormünder von Karl von Bastheims hinterbliebenen Kindern, verkaufen etliche Gülte, Zinsen und andere Gefälle an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Augsfeld (Augsfelt), Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampssdorf), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Hummelshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth).
Bischof Konrad von Thüngen nimmt wegen Georg Rauingers (Rauinger) Beteiligung am Bauernkrieg dessen Haus zum Daniel in Würzburg in Besitz und verkauft dieses an Johann von Riedern (Riedern).