Die Burg Wallburg und die Stadt Eltmann (Walpurg Sloss vnd Eltmain die stat) kommen im Lauf ihrer Geschichte an die Fuchs von Schweinshaupten (die Fuchs von Sweinshaubt) und werden vom Stift Würzburg wieder aus ihrem Nutzungsrecht abgelöst. Die Fuchs von Schweinshaupten verkaufen dem Stift auch verschiedene Geschütze und zwei Burggüter. Für diese Rechtsgeschäfte verweist Fries auf das Stichwort Eltmain.
Bischof Berthold von Sternberg kauft Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windhaim) die Vogtei über Fürnbach (Furnbach) ab.
Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windheim) verkauft die Vogtei zu Halbersdorf (Haboldorf) an Bischof Berthold von Sternberg.
Adelheid von Henneberg, die Witwe Grafs Hermann II. von Henneberg-Aschach, und ihr Sohn Heinrich III. von Henneberg-Aschach (fraw Adelhaid Grave Hermanns von Hennenberg verlasene witwe vnd ir sune Grave Hainrich) verkaufen Fuchsstadt, das im 16. Jahrhundert zum Amt Rottenstein gehört (Fuchstat das Dorf im Ambt Rotenstain), mit allen Rechten und Zugehörungen an Bischof Andreas von Gundelfingen für 200 Pfund Heller.
Bischof Johann von Egloffstein hat Johann und Friedrich von Hohenzollern, den Burggrafen zu Nürnberg, die ursprünglich aus Rothenburg kamen, vor Jahren mehrere Schlösser und Dörfer, darunter auch Habelsee (Habholdshaim) abgekauft, da die beiden sich verschuldet hatten. Jeder der beiden erhält einen bestimmten Anteil an dem Erlös.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid wird von Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs) mit der Zustimmung des Bamberger Bischofs Philipp von Henneberg an die männlichen Einwohner des Ortes verkauft, unter der Bedingung, dass diese den besagten Schaftrieb weder jemandem zum Lehen auftragen noch ihn verkaufen oder verschenken, sondern nur für sich und die Gemeinde behalten. Darüber stellt der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg Bischof Rudolf von Scherenberg einen Revers aus.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Fabian von Lisberg (Fabian von Liesperg) einen Wald, der Fuchswis genannt wird, für 250 Gulden. Es wird allerdings bestimmt, dass Fabian von Lisberg diesen Wald wieder aus dem Besitz des Bischofs lösen kann.
Lorenz Hegner aus Ebern (Lorentz Hegner von Eberen) hat Chaim Köslinger (Chaims Köslinger) das Gut Heubach (Haibach) in der Nähe der Stadt Ebern abgekauft. Er übergibt Bischof Lorenz von Bibra Heubach und erhält es von ihm als Zinslehen zurück.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.