Bischof Gerhard von Schwarzburg nimmt 3000 Heller von dem Domherren Johann Hofwart (Hanns Hofwart) und seinem Bruder Erkinger (Erckinger) und verpfändet ihnen dafür 100 Heller jährlich auf der Kellerei des Stifts zu Heidingsfeld und 100 Malter Korn auf dem Amt Ingolstadt.
Nach dem Tod der Brüder Hofwart kommen die Gerechtigkeiten und die Verschreibung an Ritter Weiprecht von Helmstatt (Weiprecht von Helmstat) und Johann Hofwart (Hanns Hofwart). Bischof Johann von Egloffstein erlaubt Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld), die Nutzungen und Gefälle an sich zu lösen. Er gibt ihnen darüber eine neue Verschreibung.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Nach dem Tod des Johann Hund (Hannsen Hunden) fällt die Pfandschaft über Stadt und Amt Ingolstadt (Jngelstat) an die Brüder Johann und Leonhard Hund (Hanns vnd Lenhart, die hunde gebrüdere) und ihre Schwester, die Witwe des Eberhard Sturmfeder (Eberhart Sturmfeder). Ritter Georg Fischlein (Georg Fischlein) zu Heidingsfeld (Haidingsueld) kauft ihnen mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurgs diese Pfandschaft ab.
Bischof Johann von Grumbach nimmt 2300 Gulden vom Prior und Konvent zu Ilmbach und verschreibt ihnen dafür den halben Zehnt zu Ober- und Unterspiesheim (Obern vnd nideren Spieshaim). Er stellt die Bedingung, dass zur Ablösung der Zehnts nicht mehr als 1800 Gulden gezahlt werden müssen. Bischof Konrad von Bibra löst den Zehnt dann für 1800 Gulden ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg handelt auch mit Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) aus, dass er ihm am alten Pfandschilling 600 Gulden nachlässt und den neuen Pfandschilling auf 2000 Gulden ansetzt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Rudolf Reinhard seinen Erben oder den Inhabern Ingolstadts (Jngelstat) jährlich zu Martini 40 Goldgulden Dienstgeld zahlen muss, wenn er das Schloss und Amt nicht an Cathedra Petri der nächsten 2 Jahre für die besagte Summe von 2000 Gulden ablöst. Für den Fall, dass er die Hauptsumme nicht ablöst, verweist er Reinhard mit den 40 Gulden jährliches Dienstgeld auf die Bede zu Ingolstadt.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.
Die Witwe des Georg von Thüngen (Georg von Thungen) heiratet Sigmund Zobel von Giebelstadt (Sigmund Zobel). Dieser schreibt Bischof Konrad von Thüngen nach der Ablösung, dass Georg von Thüngen auch etliche Stücke besessen hat, die nicht in das Pfand gehörten.
Nach dem Tod Georg von Thüngens (Georg von Thungen) schreibt Bischof Konrad von Thüngen dessen Witwe, dass er das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) gerne wieder an das Stift lösen würde.
Nachdem die Kartäuser in Ilmbach (Ilmach) den Zehnt für 83 Jahre besessen haben, löst Bischof Konrad von Bibra diesen wieder für 1800 Gulden ab. Da der Prior und Konvent nicht wissen, wie sie die 1800 Gulden anlegen sollen, überlassen sie sie vorerst dem Stift und lassen sie sich mit 90 Gulden verzinsen. Sie verpflichten sich, die 90 Gulden mit der Hauptsumme von 1800 Gulden abzulösen.