Graf Otto III. von Henneberg-Botenlaube, seine Frau Adelheid und sein Sohn Albrecht (Graue Ot von Hiltenburg, Adelhaid sein gemahl vnd Albrecht sein sun) bekommen das Schloss Hildenburg (Hiltenburg) von Bischof Hermann von Lobdenburg als Erblehen. Die Henneberger stehen unter dem Schutz und Schirm des Würzburger Bischofs.
Graf Otto III. von Botenlauben (Graue Ot der Junger von Botenlauben) verkauft das Schloss Hildenburg (schloss Hiltenburg) samt Zugehörungen und Gütern an Bischof Herrmann von Lobdeburg für 4300 Mark Silber.
Die von Adelsheim machen die Feste Herbolzheim Bischof Albrecht von Hohenlohe und seinem Stift zum Mannlehen und öffnen sie ihnen auf unbegrenzte Zeit. Mehrere Jahre danach kauft Konrad von Ebersberg den von Adelsheim mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Albrecht die Hälfte der Feste ab. Er empfängt sie als Mannlehen und verschreibt dem Stift die ewige Öffnung.
Die Brüder Beringer und Poppo von Adelsheim (Beringer vnd Bop von Adeltzhaim) öffnen das Schloss Herbolzheim auf ewige Zeit.
Bischof Johann von Brunn schuldet Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) 4507 Gulden und den Brüdern Georg und Burkhard von der Tann (Georgen vnd Burckarten von der Thann gebruedere) 4483 Gulden, die er ihnen in 10 Jahren zurückzahlen solll. Auf die Summe sind Zinsen zu bezahlen und zwar jeweils 12 Gulden zu St. Martin. Hierfür verpfändet er ihnen auch die Amtsmannstellung auf dem Schloss Hildenburg, der Stadt Fladungen, in Steinach an der Saale und Nüdlingen.(schlos Hiltenburg die stat Fladungen, Stainaw an der Sale vnd Nutlingen).
Bischof Johann von Brunn verkauft Graf Georg II. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) die Schlösser, Städte, Ämter und Dörfer Hildenburg, Fladungen, Steinach an der Saale, halb Nüdlingen, Nordheim vor der Rhön, Sondheim, Urspringen, Elsbach (die schlössere stat ampt vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Stainau, Nutlingen halb, Northaim, Sunthaim, Vrspringen, Elspe) für 11.090 Gulden.
Adolf Marschall von Ostheim zu Wallbach (Adolf Marschalck von Walpach) leiht auf Bitte Bischof Johann von Brunns Johann von Hirschhorn (Hanns von Horshoren) 500 Gulden. Dafür verpfändet Bischof Johann von Grumbach ihm und seinen Söhnen Werner, Christoph, Reinhard und Hermann (sune wernher Cristofen, Rainharten vnd Herman) das Schloss Hildenburg (schloss Hildenburg) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen, Gefällen, Nutzungen, Frondiensten und Diensten. Die Verpfändung besteht lebenslang und kann nach dem Tod aller Beteiligten 600 Gulden wieder ausgelöst werden. Weiterhin gibt er ihnen 600 Gulden für drei Jahre. All dies geschieht mit Einverständnis des Grafen Georg von Hennberg (Graue Georgen von Hennenberg), dem es vorher verpfändet war. Zu Informationen, welche Dörfer Frondienst leisten müssen verweist Fries auf eine Urkunde.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss Hildenburg und seine Zugehörungen wieder ab. Die Söhne des Seifried von Stein (Seifrid vom stain), Hertnit und Philipp (Hertnit vnd Philip), fordern von Bischof Rudolf von Scherenberg für die Frondienste, die in der Verpfändung an ihren Vater bestimmt waren, aber nicht geleistet worden sind sowie das aufgewendete Baugeld, das nicht entrichtet wurde, 100 Gulden. Diese erhalten sie.
Die Zollern erhalten ein Weinberg in Hesselbach (Heselbach) vom Stift Würzburg als Lehen. Darüber schließen Bischof Lorenz von Bibra und der Abt Michael (abbt Michel) des Klosters Münsterschwarzach einen Vertrag.
Bischof Konrad von Thüngen kauft 60 Tagwerk Wiesen bei Schloss Hildenburg in der Rhön (Hiltenburg vor der Rone gelegen) für das Stift.