Heinrich von Eichelsdorf (Heinrich von Eggesdorff der elter) und seine Ehefrau Jutta (Jutha sein Hausfrawm) verpfänden ihren Besitz in den Dörfern Rod (Rode), Sulz (Sultza) und Steinbach (Steinbach) an den Bischof Albrecht von Hohenlohe. Diese Besitztümer sollen wiederum die Kinder von Herr und Frau von Eichelsdorf (Eggesdorff) zu Lehen bekommen. Das Hochstift bekommt zudem die Atzung des Dorfes Sulz (Sulzta).
Simon und Heinrich von Schlitz genannt von Gortz (Simon vnd Hantz von Schlitz gnant von Gartz) geben das Dorf Rimpold (Rimpold), welches ihr eigenes Gut ist, dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden. Daraufhin bekommen die beiden das Dorf zu Erblehen. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben gegenüber dem Hochstift und Bischofsheim (Bischofsheim). Im Gegenzug verteidigt sie das Hochstift.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Bischof Johann von Brunn garantiert Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu Weinsberg), dass nach dessen Tod entweder sein Sohn, oder seine Tochter, sollte diese die Frau des Herzog von Sachsen sein, sowie ihren Erben die zuvor genannten Lehen erhalten. Das Öffnungsrecht bleibt weiterhin dem Stift Würzburg vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn verleiht Karl Truchsess von Rotenstein (Carln Truchsessen) und seinen Erben ein Burggut zu Mellrichstadt (Melrichstat) erblich.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Gottfried von Seinsheim (Gotz von Seinsheim) ist bereit, das Kammergericht von Randersacker (Randersacker) als Lehen zu erhalten. Er verschreibt sich Bischof Rudolf von Scherenberg, dass er das sich das Gericht, sollte es ein Lehen werden, zu eigen machen würde. Könnten er und seine Erben das nicht übernehmen, müssen sie dem Bischof 400 Gulden bezahlen.
Friedrich von Seinsheim zu Westerndorf (fridrich von Sainshaims zu westerndorf) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg und dessen Stift seinen Teil und seine Gerichtsbarkeit zu Randersacker (Randersacker) für 120 Gulden. Weiterhin zwei Fuder Wein, einen Teil der Weingült, ein Viertel des Hubgelds und ein Viertel des Zolls zum Dorf und zu den Feldern mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Lehenschaften Herrschaften, Gewohnheiten sowie allen weiteren Zu- und Eingehörungen. Sollte allerdings Mechthild von Seinsheim (Metze von Sainshaim geborne Truchsessin), die Witwe Engelards von Seinsheim (Engelhart von Sainsheim), sterben, soll dieser Teil auf sie und ihre Erben übergehen, der Kaufbrief darf ihnen dabei nicht schaden.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht Johann Niederlandern (Hannsen Niderlanderen) die Mühle des Stifts, welche sich in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) vor der Salzpforte befindet, als Erblehen für 300 Gulden sowie jährliche Gült, Gefälle und Handlohn.