Das Hochstift Würzburg hat gegenüber dem Abt des Klosters Michelsberg (abt zu Münchsberg) und den Gerichten zu Medlitz (Medlitz) und zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) verschiedene Gebrechen.
Ludwig von Frankenstein (Ludwig von Franckenstain) macht dem Kloster Fulda (stift Fuld) die Hälfte von Reichenbach zu Lehen.
Heinrich von Biesendorf (Henrich von Bisend) und seine Söhne tragen etliche Güter Bischof Heinrichs von Heßberg zu Reicholzheim (Reicholfsheim) zu Lehen. Mit seiner Bewillligung übereignen sie diese dem Kloster Bronnbach (closter Brunberg). Hierfür erhalten sie von Abt Rüdiger (abt Rugker) unter Bewilligung des Konvents etliche Zinse, die er zuvor als Zoll zu erheben hatte.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnt und das weltliche Gericht zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) an den Abt Wolfard I. (abt waltern) und den Konvent des Kloster Michelsberg zu Bamberg (Bamberg).
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
Der Abt und der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster schwartzach) verkaufen am Erbtag gemeinsam mit Wilhelm von Thüngen (wilhelm von Thungen) das Schloss Reupelsdorf (Schlos Reipelsdorff) samt seinen Zugehörungen an Michael von Seinsheim (Michaeln von Sainsheim), um die Schulden des Klosters zu begleichen. Dies bewilligt Bischof Johann von Egloffstein.
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.
Bischof Johann von Brunn schreibt einem Adeligen, dessen Name nicht bekannt ist, dass er sich an die Vereinbarung zwischen dem Hochstift Würzburg und dem Kloster Michelsberg (closter vf dem Munchsberg) halten soll und nicht gegen die Dörfer um Rattelsdorf (Ratteldorf) vorgehen soll, da dies die bamberger Hofmeister sonst auch tun würden. Dieses geht daher in das Gewohnheitsrecht über.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalk zu Raweneck) verkauft auf Grund von Schulden sein Schloss Raueneck (schlos Raweneck) an der Baunach (Baunach) mit den Kemenaten, Türen, Tormauern, Zwingern, Greifen, Vorhöfen, Zäunen, Häusern, Höfen, Bauhöfen, Bauernhöfen, Äckern, dem Zinngieserz und allen Zu- und Eingehörungen und andere Dinge, mit Ausnahme des kirchlichen Lehens beim Schloss gelegen, über das er sein Leben lang verfügen soll, für 3000 Gulden.
Das Kloster Münsterschwarzach (Closter Schwartzach) besitzt etliche umzäunte Bäche zu Reupelsdorf (Reupelsdorff). Graf Johann von Castell (graf hans zu Castek) beginnt mit einem Kahn in diesen Gewässern fischen zu lassen, entschuldigt sich aber bald darauf bei dem Kloster und erkennt den Status der Gewässer an.