Das Hochstift kauft ein Haus in Rieden (Riederns) bei Arnstein zusammen mit allen Zu- und Eingehörungen.
Bischof Hermann von Lobdeburg teilt den Zehnt zu Rieden (Rieden) dem Kloster St. Marx zu.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft von Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Hern Craften von Hohenlohe) und seiner Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (anna sein hausfraw) das Schloss Reichenberg (Reichenberg die vesten) samt anderen Dörfern im Amt Röttingen (ambt Rottingen) für das Hochstift Würzburg. Hierüber liegt dem Bischof eine Verschreibung vor.
Das Dorf Rieden (Rieden) zusammen mit dem Amt Röttingen und anderen Dörfern und Weilern, welche Kraft III. von Hohenlohe und seiner Frau Anna (crafte von hohenlohe vnd anna seiner hausfrawen) gehören, kommen an das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Bischof Johann von Brunn schuldet Dieter von Isenburg (ditrichen von Eisenburg hern zu Baidingen) 500 Gulden. Dieser zahlt Dietrich von Bickenbach (ditrich der elter zu Bickenbach) an Bischof Johann von Brunn und dafür verschreibt der Bischof ihm 500 Gulden auf den Hof zu Rieden (Rieden), mit allen Renten, Münzen, Gült, Diensten, Feldern, mit allen Zugehörungen, Rechten, Gütern und Gewohnheiten bis zu seinen Nachkommen auf Wiederlösung. Diesen Hof haben Heinrich von Hausen (Haintz von Hausen), den andern Hans ritter den dritten, Konrad von Erbshausen (Cuntz) und Andreas von Erbshausen (Endres von Erphausen) gebaut.
Bischof Johann von Brun bekommt 150 Gulden von Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und verschreibt ihm den Wildbann von Rieden (Rieden), welcher sich über die Fläche zwischen Ebersbach (Ebersbach) und Roth an der Saale (Rode an der Sale) erstreckt, so lange der Bischof die Schulden nicht abbezahlt. Darüber gibt es einen Revers.
Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.
Dietrich von Heßler (ditzen von hesler ) verkauft im Amt Arnstein auf einem Hof fünf Malter Getreide.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet dem Doktor Kilian Münch (Kilian Munch) und den Erben des Sekretärs Johann Pfeiffelmann (Johansen Pfeuffelmans) 40 Malter Getreide, die von zwei Höfen bei Rieden (Rieden) kommen, für 300 Gulden auf Wiederlösung.