Die Einkünfte aus den Läden im Kauf- oder Rathaus von Karlstadt (Carlstat) stehen je zur Hälfte dem Würzburger Bischof und der Stadt Karlstadt zu.
Wenn ein Würzburger Bischof seinem Domkapitel etwas verpfändet, muss dies mit Wissen und Beratung durch die Grafen, Herren und Mannen des Hochstifts geschehen. Fries nennt als Beispiel die Verpfändung von Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat).
Die Vogtei von Versbach fällt zu drei Vierteln in die Zuständigkeit des Stifts Haug und zu einem Viertel in die der Herren von Grumbach. Darüber wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg und Friedrich von Wolfskeel (Fridrich Wolfskel) ein Vertrag aufgesetzt, der regelt, dass kein Bischof von Würzburg von den Untertanen des Stifts Haug Bede verlangen sollte, weil die Vogtei geteilt wird.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt im Hochstfit eine Landsteuer und genehmigt dem Domkapitel, dass die Einnahmen in Karlstadt (Carlstat), Ochsenfurt (Ochsenfurt) und Frickenhausen (Frickenhausen) zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine Sondersteuer von den Einwohnern Würzburgs, Ochsenfurts und Karlstadts. Geistliche Personen sollen ein Viertel, weltliche Personen ein Zehntel ihres Einkommens abgeben, bis 50000 Gulden erreicht sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) haben Schulden bei Bischof Rudolf von Scherenberg.
Karl von Kronberg (Cronberg) fordert von Bischof Lorenz von Bibra zwei Fuder Wein, die ihm seiner Meinung nach jährlich in Karlstadt (Carlstat) zustehen. Als diese ihm verweigert werden, beginnt er eine Fehde gegen das Hochstift, welche aber durch Graf Eberhard von Königstein beigelegt wird.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.