Zwischen dem Hochstift Würzburg und Mainz gibt es Unstimmigkeiten über die Leibeigenen zu Königshofen (Kunigshofen). Aufzeichnungen darüber finden sich im Mainzer Gebrechenbuch 1 unter dem Wort Lebbet und in der Hohen Registratur unter dem Buchstaben L bei Leibaigenschaft.
Nach der Kaiserkrönung Friedrichs I. Barbarossa ( Kaiser Fridrich der erst, Barbarossa genant) in Rom beklagen sich bei seiner Rückkehr viele Bürger und Gewerbstätige Würzburgs über den ungewöhnlich hohen Mainzoll zwischen Bamberg und Mainz, den die Kaufleute einbeziehen. Friedrich I. hebt daraufhin alle Zölle bis auf drei auf. Dazu gehören der Zoll zu Neustadt (Newenstat) bei Rotenfels, der Zoll zu Aschaffenburg (Aschaffenburg) und der Zoll zu Frankfurt (Franckfurt).
Herzog Otto von Pfalz-Mosbach (Hertzog Ot) stellt als Inhaber Laudas (Lauden) Spruch und Forderung an Mainz (Maintz), die das Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischoffshaim), Rinderfeld (Rinderfelt), Distelhausen (distelhausen), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), das Amt Wildberg (Wildenberg), Eberbach (Eberbach), Mosbach (Mossbach), Bergheim (Berghaim), das Schloss Strahlenberg (Stralenburg), einen nicht lesbaren Ort (Vber B9999), die Bete zu Sondernau (Sondernach bäth), den Wildbann von Trienz, das Amt Krautheim (Crauthaim), das Kloster Lorch, das Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim), Amorbach, die Herrschaft über die Brücke in Karbach (Carbach), Reyersbach (Richartbach) und Heidersbach (hainspach) betreffen. Er fordert, dass die Eigenleute aus Lauda, die in Königshofen wohnen, betefrei sind und er selbst als Zehnt ein Fastnachts- und ein Sommerhuhn bekommt.
Der Markgraf von Baden, Bernhard I. von Baden (Maggraf Bernhart von Baden), bestätigt den Kurfürsten von Mainz (Maintz), Köln (Colln), Trier (Trier) und Ludwig III. von Wittelsbach, Kurfürst von der Pfalz (pfaltzgraf Ludwigen) in Durlach (Durlach), dass er sie unterstützt, Reisenden auf dem Flusslauf des Rheins (Rein) und dem Leinpfad Schutz und Schirm zu sichern, wie es seit langem üblich ist. Außerdem wolle er gemeinsam mit ihnen dafür sorgen, dass es zu keinen Angriffen, Beschädigungen oder Festnahmen kommt. Das Erheben von Zöllen auf dem Rhein zwischen Straßburg (Straszeuns) und Mainz (Maintz) soll den Kurfürsten sowie den Städten vorbehalten sein. Diese sollen zudem dafür Sorge tragen, dass Kaufleute ihre Waren sicher auf dem Fluss transportieren können und ihnen Geleit zusichern, ohne mehr als den Zoll zu verlangen. Wenn ein Kaufmann fahrunfähig ist, kann er Bewohner des Territoriums für Geld anheuern, um die Weiterfahrt zu ermöglichen, ohne mehr als den Zoll zu bezahlen.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Mainz (Maintz) und Würzburg (Wurtzburg) verhandeln über einen Vertrag, in welchem festgeschrieben ist, dass beide Parteien einen Schultheiß bei Rinderfeld (Rinderfelt) beschäftigen. Zudem sind sie an die Rechtsverletzungen, Bußen, Atzungen, Fron und sonstige Dienste gebunden. Mainz (Maintz) hat hiervon den dritten und Würzburg (Wurtzburg) den zweiten Teil inne. Dies vereinbaren sie in Windshaim (windsheim).
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.