Das Kloster Ebrach überträgt 14 Huben im Dorf Hofheim des Amtes Rothenstein (Hoffhaim ain dorf im ambt Rotenstain) mit Erlaubnis des Königs Konrad III. (konig Conrat der trite) und des Bischofs Siegfried von Truhendingen an das Domkapitel. Fries verweist auf weitere Unterlagen zu der Zeit, als das Dorf den Truchsessen gehörte, und über die Übereignung an das Stift Würzburg.
Der erste Abt vom Kloster Erbach und das Kloster haben 11 Huben in Hochhausen. Diese tauschen sie mit Erlaubnis des Königs Konrad III., der die Hube vor seinem Königtum an das Kloster gegeben hatte, an das Domkapitel zu Würzburg. Bischof Siegfried von Truhendingen stimmt dem Tausch zu und bestätigt diese.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) übergibt Bischof Hermann von Lodeburg die Hube in Kirchaim, die jährlich ein Pfund Heller abwirft, und erhält dieses als Mannlehen zurück.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) macht Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg zwei Hube zu Herbolzheim, die jährlich 3 Pfund und 10 [Einheit fehlt] ertragen, zum Lehen.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Eine weitere Hube, zu Kist gelegen, kaufen der Prior und Konvent zu St. Marien (S. Marden) für 40 Gulden. Der Kaufbrief ist in der Kammer registriert
Stefan Popp (Steffan Bop) und Balthasar Heffner (Baltzar heffner) besitzen jeweils ein Viertel einer Hube bei Kist mit ihren Zu- und Angehörungen. Diese haben sie von der Vikarei zu Neuenmünster als Lehen erhalten und dafür jährlich 4 Malter Korn als Gülte bezahlt. Dies verkaufen sie an Bischof Konrad von Bibra für 73 Gulden.
Die andere Hälfte der genannten Hube zu Kist hat Johann Ebert Schultheiß zu Kist(Hanns Ebert schultais zu Kist) besessen. Diese wird an Bischof Konrad von Bibra für 80 Gulden verkauft.
Martin Schmidt (Martin Schmid) und seine Frau Brigitte (Brigitta) verkaufen Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihre halbe Hube zu Kist. Dazu gehören Haus und Garten, sowie 39 Morgen Feldes, welches mit Bäumen bewachsen ist, und alle Rechte an dem Wald. Dies alles geht vom Hochstift Würzburg zu Lehen und erbringt jährlich ein Malter Korn und eineinhalb Fastnachtshühner als Ertrag oder stattdessen 15 Denaren Zinsen um 33 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Wolf Karl von Wenkheim (Wolff Carl von Wenkhaimb) für seine Verdienste im Markgrafenkrieg zum lebenslangen Gebrauch 48 Malter Getreide, daran die eine Hälfte Korn und die andere Hafer, auf den zwei Huben des Stifts namens Seubots und manhoue. Dazu gehört außerdem die Nutzung der Zehnten zu Enershaim, Herrnberg (Herrnberg) und Langenberg (Langenberg) samt deren Zubehörungen wie die des Klosters Birklingen. Da Wolf jedoch 1558 mit Bischof Melchior erschossen wird, übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg das Genannte mit Zustimmung des Domkapitels an Wolfs Brüder Johann Moritz von Wenkheim (Johan Moritz von Wenkhaimb), Domherrn, und Balthasar von Wenkheim (Balthassar von Wenkhaim).