Hafenhueb ist eine Hube zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sale) und ein Lehen des Hochstifts, sodass der Besitzer der Hube dem Bischof den Dienst der Beherbung leisten muss.
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft zwei Hube in Großharbach (Harbach) von Otto Schenk von Saunsheim (Schenck Otto) und seiner Ehefrau Gisela von Hemmersheim (Gisela von Hemershaim). Die Huben ergeben jährlich 30 szi und 8 Huner.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet Marquard von Ostheim (Marquard von Osthaim) zwei Hube zu Heinfurt (hainfurt) mit etlichen weiteren Gütern für fünf Mark.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Ritter Heinrich von Herda (Hainrich von Herde) macht Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift zwei Hube zu Hennigsleben (Hennigsleuben) mitsamt ihren Zu- und Einbehörungen zum Mannlehen.
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Bischof Johann von Brunn empfängt 272 Gulden von Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) zu Heidingsfeld (haidingsueld) und verschreibt ihm unter Vorbehalt der Ablösung das Schultheißen- und Kelleramt in Heidingsfeld und die jährlichen 14,5 Gulden Zinsen und Pfennig Gülten der Hübner zu Heidingsfeld.
Die Hübner von Heidingsfeld (Haidingsueld) müssen jährlich 6 Fuder Wein an das Stift Würzburg abgeben. Diese Abgabe ist an Dietrich Zobel (dietrich Zobel) für 500 Gulden verpfändet gewesen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg leiht sich 1600 Gulden von Deutschmeister Jodokus von Venningen (Jobst von Vaingen) und löst damit die 500 Gulden bei Dietrich Zobel ab. Den Rest wendet er dem Stift Würzburg zu. Dafür erhält der Deutsche Orden die Abgaben von 6 Fuder Welwein für 24 Jahre.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.