Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg (Johans von Nurenberg), kommt es wegen der Landgerichtsbarkeit, eines Klosters, der geistlichen Gerichtsbarkeit und anderer Gründe zum Streit. Erzbischof Johann II. von Nassau schlichtet den Streit zwischen beiden Parteien.
Nachdem es wiederholt zum Zerwürfnis kommt, schlichtet Markgraf Friedrich I. von Brandenburg (Marggraue Friderichen von Brandenburg) zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Karl von Steinau (Carln Steinriken) 3201 Gulden. Er gelobt, die Schulden bis Cathedra Petri (22. Februar) oder spätestens zwei Monate danach zu begleichen. In diesem Kontext verpfändet er Schloss Werneck (Schloss wern) und das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) samt Zugehörungen und Burgschaft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Als Bischof Johann von Brunn Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than) noch 1955 Gulden schuldet, stellt er eine Verpändung aus, die folgende Zinsen beinhaltet: Auf zehn Gulden soll er einen erhalten. Zu diesem Zweck bekommt er die Nutzungsrechte zu Haina (Hain) ganz und zu Nüdlingen (Nutlingen) zur Hälfte amtmannsweise zur freien Verfügung gestellt. Ersteres bringt Bischof Johann von Brunn vorab von seinem Domkapitel wieder an sich. Dieses Pfand soll Sebastian von der Tann und seinen Erben bis zur vollständigen Begleichung der Schulden gehören. Das Domkapitel besiegelt diese Übereinkunft nicht.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Nordheim vor der Rhön (Northaim vor der Rone) zusammen mit anderen Gütern an Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (schlos Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen) und das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) mit anderen Dörfern und Nutzungsrechten für 11990 Gulden an den Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg).
Ob Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl Truchsess) die Ablösung des Pfandes tätigt ist unklar. Im Jahr 1436 lässt Bischof Johann von Brunn Michael Truchsess von Wetzhausen (Michaeln Truchsessen) dieselbe Ablsöung des Pfandes in Oberlauringen durch den Grafen Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen von Hennenberg) zuteil werden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Brüdern Georg, Andreas und Wilhelm von Grumbach (Georgen, Endresen vnd Wilhelmen von Grumbach) die Stadt Neuses (Neuses), die im Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) liegt, für 656 Gulden.