Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Bischof Lorenz von Bibra hat ein Haus auf dem Markt in Meiningen (Mainingen) von Peter Riencker (Petern Rienckern) für 400 Gulden gekauft. Danach wurde es an Christoph Pfnorr (Christof pfnoren) verkauft.
Philipp von Weinsberg und Oswald von Weiler wollen sich nach der Aussage von Bischof Lorenz von Bibra nicht vertragen. Jeder besteht auf seinen Vorteile und Rechte in Gaukönigshofen gesteht dem anderen nichts zu, weshalb es zwischen den beide Parteien zu Unfrieden und einer Fehde kommt. Die Angelegenheit wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach geklärt.
Bischof Lorenz von Bibra gibt den Wollwebern von Meiningen (Mainingen
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Uriel von Gemmingen (Vrieln zu Maintz) 5000 Gulden. Die Frist zur Rückzahlung der Summe wurde nicht eingehalten. Sein Nachfolger Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Albrecht Cardinal)meldet lediglich 4500 Gulden. Er zahlt Bischof Konrad von Thüngen 3000 Gulden zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurück zu zahlen.
Es wird von einer Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, mit Philipp von Hessen sowie deren Auftreten vor Bischof Lorenz von Bibra und den Burggrafen zu Nürnberg berichtet.
Bischof Lorenz von Bibra, das Domkapitel, der Bürgermeister sowie der Rat und die Gemeinde Würzburg kommen zusammen, um sich erneut dem Bau einer Mühle zu widmen. Auf Rat der beteiligten Werkleute soll die neue Mühle am Main entweder am Kloster Himmelspforten, oder über- beziehugnsweise unterhalb des Steinberges gebaut werden. Bischof Lorenz von Bibra finanziert eine Hälfte des Baus, die andere Hälfte übernehmen das Domkapitel und die Stadt Würzburg. Nach dem Ausbau der Mühle werden die Nutzungsrechte und die Einnahmen gleichermaßen unter den Stiftern aufgeteilt. Bischof Lorenz von Bibra holt für den Bau der Mühle Handwerker von außerhalb nach Würzburg und hört auf den Rat derselben, bezüglich des Bauortes der neuen Mühle.
Das Frauenkloster Maidbronn wird viele Jahre gut geführt. Der gestiftete Gottesdienst wird ordentliche gehalten und verrichtet, doch in den letzten Jahren gibt es etliche Äbtissinnen, die nicht den fleißigsten Haushalt führen und auch die klosterverwandten Personen fangen an, sorglos und unvorsichtig zu sein. Dadurch sind die Feldgüter oft unbebaut, das Haus wird nicht gepflegt und die Gülte und anderes bleibt unausgerichtet. In Folge dessen kommt das Kloster in Armut und Unvermögen und wird im Inneren baufällig, sodass niemand mehr die Stätte der Jungfrau betreten möchte. Deshalb verlegt Bischof Lorenz von Bibra 1515 die zwei noch im Kloster lebenden Schwestern in andere Frauenklöster und setzt einen Provisor aus ihrem Orden ein, der das Gefälle, die Nutzung, das Einkommen, die brach liegenden Güter und die notdürftige Bauweise des Klosters wieder in Ordnung bringt. Die Erneuerung ist gut für das Kloster, denn es ist nun wieder bebaut, die Güter sind gebessert und die Gefälle sind genug und richtig gestellt worden. Es ist also zu hoffen, dass sich das Kloster bald wieder seinem Gottesdienst widmen und es wieder notdürfftig mit Personen versehen werden kann. Doch dann trägt sich der Bauernkrieg zu und die aufrührerischen Untertanen, vor allem die Grumbachischen Bauern zu Rimpar, plündern die Güter und Bebauung des Klosters. Dadurch wird der Schaden am Kloster verdoppelt. Auch wenn die Würzburger Bischöfe zum Wiederaufbau etliche Ordensmitglieder zum Kloster schicken, ist die Haushaltung dort nicht die beste. Deshalb sind sie dazu veranlasst, dort Verständige einzusetzen.
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) stibt und hinterlässt einen Sohn, Albrecht von Gutenstein (Albrechten). Auch Bischof Lorenz von Bibra stirbt. Nach ihm wird Konrad von Thüngen zum Bischof gewählt. Diesem wird listig (listiglich) vorgetragen, dass der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggraue Casimir von Brandenburg zu Onoldsbach) versucht die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) an sich zu bringen. Der böhmische Herr und Oberstburggraf von Prag Zdeniek Lev von Rosental (Zdenck Leb gnant öberster Burggraue) bringt nach dem Tod von Christoph von Gutenstein den königlichen Gnadenbrief (Cron gerechticait) von Heidingsfeld an sich und droht damit, diesen an den Markgrafen Kasimir zu übergeben. Wenn der Bischof ihm zuvorkommen will, müsse er der Sache förderlich sein und nicht davor zurückschrecken, eine geringe Summe Geld zu zahlen. Damit der Markgraf dem Bischof nicht zuvorkommt, schickt er Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg), der mit dem böhmischen Herren verschwägert und befreundet ist, zusammen mit dem Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Doctor Nicolausen Geis) und Nikolaus von Dettelbach (Clausen von Detelbach) zum Reichstag nach Worms, der zu dieser Zeit stattfindet. Diese handeln aus, dass Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Guetenstain) alle Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, die er in den beiden Städten Heidingsfeld (Heidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) besitzt, dem Hochstift Würzburg erblich verkauft und den von König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (kunig Ludwigen zu Hungern vnd Behaim) ausgestellten Bewilligungsbrief übergibt. Dafür soll der Bischof Albrecht zu den zuvor bereits ausstehenden 19.000 Gulden Pfandschilling für die Stadt Heidingsfeld noch 8.000 Gulden und für seine Forderung und Gerechtigkeit zu und an Mainbernheim 3.500 Gulden zahlen, was einer Summe von 30.500 Gulden entspricht. Doch Bischof Konrad und das Hochstift bringen die Stadt Mainbernheim auf eigene Kosten an sich, wobei ihm die von Gutenstein im Kloster des Hochstifts behilflich sind.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Ertzbischofe Albrechten zu Maintz) 4500 Gulden. Davon zahlt er 3000 Gulden an Bischof Konrad II. von Thüngen zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurückzuzahlen.