Bischof Lorenz von Bibra leiht Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrichen von Wirtenberg) auf dessen freundliche Bitte 20.000 Gulden. Dafür verpfändet der Herzog die Städte Stuttgart (Studgarten), Tübingen (Tübingen), Bad Urach (Aurach) und Bad Cannstatt (Canstat) auf Wiedererlös auf einen bestimmten Zeitraum. Bevor diese Zahlung getätigt wird, wird Herzog Ulrich durch den Schwäbischen Bund vertrieben und das Land an Kaiser Karl V. verkauft. Dieser leiht sich zu den 20.000 Gulden weitere 20.000 von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet ihm, seinen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Mekmuln) für nun insgesamt 40.000 Gulden auf Wiederkauf nach zehn Jahren zu demselben Preis.
Bischof Konrad von Thüngen sitzt auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) in voller Zierde und ersucht Kaiser Karl V. unter freiem Himmel um seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Hierauf verleiht Kaiser Karl V. ihm alle Regalien, Lehen, weltlichen Rechte, Mannrechte, Herrschaftsrechte, Lehenschaften, Ehrenrechte, Würden, Zierden und Gerichtsrechte des Hochstifts Würzburg, die Kaiser Friedrich III. zuvor verliehen hatte. Hierfür verpflichtet er sich, den Kaiser und das Reich vor Schaden zu schützen. Zudem leistet er einen Eid, die verliehenen Regalien, Lehen und Lehenschaften rechtschaffen zu führen. Den Männern des Hochstifts und Untertanen des Bischofs sowie den Adeligen und Rittern wird unter Strafandrohung von 100 Mark Lotgulden geboten, Bischof Konrad von Thüngen als geistlichem Fürsten des Reichs, der zugleich als weltlicher Fürst Gericht führen soll, getreu zu folgen.
Dieselbe Freiheit hat Kaiser Karl V. Bischof Konrad von Thüngen, seinen Nachfolgern und dem Stift gegeben.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.
Kaiser Karl V. bestätigt dieses Privileg von neuem.
Kaiser Karl V. stellt dem Hochstift Würzburg auf ewige Zeit ein Privileg über Schutz und Schirm der Kirchen und Klöster aus.
Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg) nimmt sein Land mit Gewalt wieder ein, welches zuvor an Kaiser Karl V. verkauft worden ist. Bischof Konrad von Bibra erhält die geliehenen 20.000 Gulden von Herzog Ulrich zurück und gibt ihm dafür das Pfand Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Meckmuln) zurück. Die übrigen 20.000 Gulden lässt er fallen.
Bischof Konrad von Bibra erneuert das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Als im Schmalkaldischen Krieg bekannt wird, dass den Gesandten Kaiser Karls V. und ihren Begleitern durch den Panisbrief Unterhalt und Leibgeding zu gewähren ist, geht dieses Schreiben auch an die Klöster des Hochstifts Würzburg. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befürchtet, dass dies zu einer großen Last für die Klöster wird. Um dies zu verhindern, lässt er ein Schreiben an alle Äbte, Pröbste und an das Spital schicken, in welchem er befiehlt, dass diese einen Brief mit der Bitte um Bestätigung an ihn oder seinen Rat oder die Bittsteller direkt zum Bischof oder seinem Rat schicken sollen, bevor sie jemanden aufnehmen.