Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.
Friedrich von Schlitz, genannt von Hauselstein (fritz vom schlitz gnant von huselstein) gibt das Dorf Rimbach (Rimperges) mit allen Zugehörungen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 75 Gulden zu Lehen. Hiermit verpflichtet er sich und seine Erben, Burgmänner des Hochstifts zu sein und dem Schloss zu Bischofsheim an der Rhön (Bischofsheim) zu dienen. Wenn Friedrich von Schlitz die Burg nicht mehr braucht und der Bischof ihm das Geld wieder gegeben hat, sollen sie keine Pflichten mehr gegenüber der Burg haben. Das Dorf jedoch bleibt mit seinen Zugehörungen als Lehen bestehen.
Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibur zu pomern) hat zugesagt von den 1800 Gulden, die er dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift schuldet, mindestens 26 Gulden zu Weihnachten zu bezahlen. Dazu hat er Rottenstein (Rottenstein) samt den Amtsleuten und Burgen wieder ausgelöst.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Briefe und Privilegien: Die Briefe und Privilegien des Hochstifts Würzburg sollen auf der Burg Zabelstein (Zabelstein) aufbewahrt werden und dort bleiben. Wenn eines der Dokumente benötigt wird, bekommen der Bischof und seine drei Berater das Dokument vom Amtmann der Burg. Nach der Benutzung soll es wieder auf die Burg gebracht werden.
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es seinem Amtmann Johann Truchsess von Münnerstadt (Albrechten Truchsessen), dass er sich sowohl in seiner eigenen Kemenate in seiner Burg, als auch in der des Bischofs aufhalten darf. Auch darf er sein Recht, in der Not Zuflucht in der Bischofskemenate zu suchen, nutzen, bis die Zeit gekommen ist, um wieder zu gehen.
Die Ritterschaft versucht Bamberg (Bamberg) und dessen Domkapitel von ihrem Vorgehen zu überzeugen und bittet diese, die Einführung der Steuern nicht zu gestatten. Zudem erbitten sie deren Unterstützung und die Freistellung ihrer Schlösser, Städte und Befestigungen von den Steuern, damit das alte Recht und ihre Freiheiten bestehen bleiben. Zusätzlich erhoffen sie sich von Bamberg, dass diese Würzburg (wurtzburg) und dessen Domkapitel sowie auch die Markgrafschaft Brandenburg (marggrafen) von ihrem Anliegen überzeugt.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Der Domdechant und Domprobst zu Stift Haug, Martin von der Kere (Marten von der khers domdechants vnd probst zu Haug), vermacht die Kemenate des Schlosses Riedenberg (Rieperg) testamentarisch Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg zu Eigentum. Diesem steht es frei, diese zu übertragen oder weiterzuverwenden. Etwaige Nutzungsrechte oder Gewinne aus einem potentiellen Verkauf sollen dem Hochstift zufallen.