Aufgrund der permanenten Fehden haben zahlreiche Fürsten Ganerben werden wollen. Wenn sie Ganerben geworden sind, haben sie sich verpflichten müssen, bei Gefahr mit ihrem Leib und ihrem Vermögen für die Sicherheit der Burg einzustehen. Ferner haben sie aus der Burg keine Fehde führen dürfen. Jedem Ganerben ist ein Bereich zugewiesen worden, auf dem er eigene Gebäude hat errichten können. Zur Entlohnung haben sie jährlich Zehnte, Zinsen, Wein oder Bargeld erhalten. Wie viele Burglehen und Burgmänner zu einer Burg gehört haben, ist in den angegebenen Dokumenten aufgelistet. In den alten Lehnbüchern werden die Träger der Burglehen auch castreneses genannt.
Kunigunde Vetzer (Vetzer), Witwe des Herold Vetzer, und ihre Kinder tragen dem Hochstift Würzburg sieben Morgen Weingarten bei Arnstein (Arnstain) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines Tauschgeschäfts, bei dem das Hochstift Würzburg dem Stift Neumünster in Würzburg zwei Teile des Zehnten in Gänheim (Gaubenheim) bei Mühlhausen (Mulhausen) übergibt und dafür Besitzungen bei Heugrumbach (Grumbach) und Arnstein erhält.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet den Zehnt in Arnshausen (Arnshausen), heute ein Stadtteil von Bad Kissingen, für 48 Mark Silber an Hans von Römhild (Romhilt).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Zehnt zu Lauter (Lauter, einem heutigen Flurstück bei Hellingen) und Hellingen (Hellingen) an Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberharten Fuchs von Braitbach).
Bischof Lorenz von Bibra gestattet den Bürgern von Lauringen (Lauringen), etliche gemähte Wiesen in Gärten (krautgarten) umzuwandeln. Für die Gärten sollen sie den entsprechenden Zehnt in Geld abliefern.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 800 Gulden von Wilhelm von Bibra (Bibra) etliche Güter, Zehnten, Zinsen, Gülten und andere Nutzungsrechte im Amt Aschach (ambt Aschach). Diese betreffen unter anderem das Burggut Steinach (Stainau), den Schmachtenhoff (heute Wüstung), den kleinen Zehnten in Neusetz (Newses) und das Kloster Bildhausen (Bildhausen Closter).
Lob, Reinhold: Die Wüstungen der bayerischen Rhön und des nordwestlichen Grabfeldes (Mainfränkische Studien 1), Würzburg 1972.
Wagenhöfer, Werner: Die Bibra. Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1998.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Zehnten, Zinsen, Güter und Rechte in der Stadt Lauda (Lauden) und Umgebung für 600 Gulden von den Brüdern Georg, Hans und Eberhard von Rosenberg (Rosenberg).
Die Verordnung, dass die Form der Lehen nicht abgeändert werden soll, erneuert Konrad von Thüngen und hält sie bis zu seinem Tod aufrecht. Allerdings existieren zwei Ausnahmen: So kauft Bartholomäus Truchsess zu Pommersfelden (Truchsess zu Bomersfelden) den Ort Oberköst (Oberkost), den zuvor die Familien Haller (Haller) aus Nürnberg und Tetzel (Tetzel) aus Forchheim (Vorchaim) besessen haben. Ferner erwirbt Zeisolf von Rosenberg (Rosenberg) von der Familie Wernitz (Wernitz) aus Rothenburg (Rotenburg), die auch Behaim genannt wird, die Behausung in Vorbachzimmern (Vorpachzimeren) und den halben Zehnt darüber.
Bei Androhung von Strafe fordern die bischöflichen Räte die Leute zu Lauda (Lauden) auf, den Zehntknecht bezüglich des Getreides nicht zu umgehen.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.