Fries gibt die Privilegien des Hochstifts Würzburg an, die die Bischöfe aus den Händen der Könige erhalten haben. Hierbei handelt es sich um Bergwerksrechte, das Befestigungsrecht, das Schirmrecht für Klöster, Bestätigungen, Bekräftigung und Präzisierung der Rechte des Stifts, Beschränkung der Rechte anderer Reichsstände, die geistlichen Rechte sowie das geistliche Gericht, Gerichtsrechte außerhalb des Hochstifts, das Landgericht zu Würzburg und seine Gebrechen, Messen und Jahrmärkte, Münzrechte, Regalien, Reichslehen in den Händen des Stifts, Wildbann, Forstrechte, Zentgericht und Halsgericht sowie Zoll. Fries verweist auf die Einträge unter den jeweiligen Buchstaben in der Hohen Registratur.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Abt Johann von Fulda nimmt Herrn Hermann von Buchenau als Koadjutor (Hern Herman von Buchenaw) an. Der Abt, der neue Koadjutor, der Dechant und der Konvent von Fulda handeln mit Bischof Johann von Brunn und Erzbischof-Elekt Konrad III. von Mainz (B. Conraten dem erwelten zu Maintz ainem geboren hern von Weinsperg) aus, dass die beiden Bischöfe ihr Leben lang zu Vormündern und Schutz- und Schirmherren des Klosters Fulda und seiner Ländereien und Leibeigenen werden. So sollen die beiden Bischöfe je einen Amtmann in die Ländereien Fuldas in der Rhön (in der Buchen) schicken, der die Stadt Fulda beschützen und verteidigen soll. Außerdem sollen die beiden Schutzherren das Öffnungsrecht auf allen fuldischen Burgen genießen, dass ihnen deren militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert.Der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg willigen in alle Vereinbarungen ein, sodass darüber eine Urkunde und ein Revers aufgesetzt werden. In diesen Urkunden wird festgehalten, dass es den beiden Bischöfen erlaubt sein soll, verpfändete Güter des Stifts Fulda auszulösen. Daneben wird festgehalten, dass der Abt, Pfleger und Konvent den Bischöfen das Vorkaufsrecht zusichern, wenn sie irgendein Gut verkaufen oder verpfänden.
Die beiden Vormünder des Stifts Fulda, Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Konrad III. von Mainz ernennen Hamann Echter (Hamman Echter) zu ihrem Amtmann in Fulda, wofür er sich verpflichtet, 12 Reiter zu stellen (mit 12 pferden). Dafür verpfänden die beiden Bischöfe ihm 880 Gulden, sechs Fuder Wein, das Geld aus dem Geleitrecht und dem Gericht des Ortes, der paradeis genannt wird als Jahressold.
Das Kloster St. Theodor in Bamberg besitzt das Dorf Fierst (Furst oder First), über das das Hochstift Würzburg zu Zeiten Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg Schutz- und Schirmrechte erhält.
Fierst (Fierst) ist ein Dorf, dass dem Kloster St. Theodor in Bamberg dient, als dieses dem Schutz von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg untersteht. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Ebern (Ebern), Medlitz (Medlitz) und Mainberg (Mainberg).
Bischof Johann von Grumbach nimmt Ursula von Schwarzenberg, die Witwe Michaels II. von Schwarzenberg (Vrsel Franckengruenerin Hern Micheln von Swartzenberg des Eltern hausfrawen), ihre Kinder und ihre Güter unter seinen Schutz.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fulbach) erlangt aufgrund der Unterhandlung von Christoph Fuchs von Bimbach, Amtmann zu Zabelstein (Cristof Fuchs Marschalck vnd amptmans zum Zabelstain), von Bischof Rudolf von Scherenberg den landesfürstlichen Schutz und Schirm seiner Eigengüter. Dafür verpflichtet er sich, dem Stift Würzburg diese Eigengüter zum Lehen aufzutragen.
Bischof Lorenz von Bibra verpflichtet sich auf Bitten ihres Ehemanns Jakob Fulbach (Jacob v. Fulbach), Felicia von Rotenhan (Hausfraw Felicia von Rotenhan) unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen, falls ihr Mann sterben sollte. Darüber stellt Jakob von Fulbach dem Bischof einen Revers aus, in dem festgehalten wird, dass Bischof Lorenz nicht verpflichtet ist, ihr Schäden zu ersetzen, die während seines Schutzes und Schirms entstehen können.
Abt Hartmann von Fulda, geborener Burggraf von Kirchberg (Abbt Herman zu Fuld, ain geborner Grave von Kirchberg) wird zum Rat und Diener des Bischofs Lorenz von Bibra. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz ihn zusammen mit seiner Stadt Hammelburg und dem fuldischen Amt Saaleck (sambt der stat Hammelberg vnd Saleck) unter seinen Schutz.