In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Bischof Konrad zu Mainz hat zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und denen von Thüngen vermittelt, dass die von Thüngen Bischof Gerhard etliche Güter auf dem Sotenberg mit Hand und Halm übereignen sollen, wie es in Franken Sitte ist.
Fries verweist auf eine Quelle, aus der hervorgeht, wie Schwäbisch Hall (Swebisch Hall) in die Fehde zwischen den Fürsten und den Reichsstädten geraten ist und wie Bischof Gerhard den Streit geschlichtet hat.
Genau so wie die im vorherigen Eintrag genannte Stadt Schwäbisch Hall (Hall) vertragen sich auch die beiden Städte Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) und Bad Windsheim (Windshaim) mit Bischof Johann von Egloffstein und seiner Ritterschaft unter der Vermittlung von Pfalzgraf Ludwig III. Fries verweist dazu auf eine Quelle.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philip Fuchs zu Sweinshaupten) fordert von Bischof Rudolf von Scherenberg die 1060 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seinem Vater Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georg Fuchs) schuldete. Bischof Rudolf erkennt dies nicht an. Die beiden werden zu den folgenden Konditionen vertragen: Bischof Rudolf gibt Philipp Fuchs zu Schweinshaupten für diese Forderung 400 Gulden, die im mit einem jährlichen Zins von 20 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) verschrieben werden. Er gibt daraufhin alle Forderungen auf.
Graf Otto von Henneberg (Ot von Hennenberg) will das Dorf Hain (HainPhilip von Thann) wollen dies nicht gestatten. Der Mainzer Bischof Berthold von Henneberg soll schlichten, allerdings ist er der Bruder von Otto von Henneberg. Deshalb soll der Streit vor dem Würzburger Hofgericht geklärt werden.
Die Truchsessen von Wetzhausen und die Bürger von Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) geraten in einen Konflikt wegen des Gehölzes, werden aber durch Bischof Lorenz von Bibra wieder miteinander vertragen. Drei Jahre später kommt es erneut zwischen den Truchsessen, die das Forstamt vom Stift als Mannlehen empfangen haben, und den Bürgern von Königshofen zu einem Konflikt wegen Pfändung und bies. Sie werden erneut durch Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Der Haubach See (Haubach) liegt bei Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) und fällt in die Zuständigkeit des Stifts Würzburg. Der Dechant und das Kapitel des Stifts zu Schmalkalden beanspruchen den Zehnt für sich. Mit der Bewilligung von Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) verträgt sich Bischof Konrad von Thüngen mit ihnen und gibt ihnen 140 Gulden für ihre Forderungen.
Zwischen Bischof Konrad von Thüngen auf der einen und Wolf, Bernhard und Johann von Hardheim (Wolf, Bernhart vnd Hanns von Harthaim) auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Missstände. 1) Wegen des Spitals in Hardheim 2) Wegen des Schaftriebs 3) Wegen einer schaffscheuren, die sich die von Hardheim angemost haben 4) 6 Morgen Wiesen dem Pfarrheren zu Sansensbuch (Sansenbuch) 5) Gefälle der St. Jobst Kapelle 6) Gerichtszwang 7) Juden 8) eine Grenzsetzung bei der Oberen Burg Hardheim 9) und wegen der gemeinen Büttel. Die beiden Parteien treffen sich auf der schernstat und verhandeln die Punkte miteinander. Sie vergleichen und vertragen sich in manchen Punkten endlich und in manchen auf Austrag.