Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Kurfürst Johann Friedrich (Hertzog Hans Friderich Chrufurst) und Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (Hertzog Hans ernst zu Sachsen) schreiben folgendes: Von Gottes Gnaden schreiben die Brüder Johann Friedrich, Kurfürst und Burggraf zu Magdeburg, und Johann Ernst von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, an alle Grafen, Herren, Haupt- und Amtmänner der Ritterschaft und weitere Lehensmänner, dass wir und unsere Räte einen Brief mit der Unterschrift von Graf Wilhelm III. von Henneberg (Wilhelm graf vnd her zu Hennenberg) erhalten haben. In diesem steht, dass sich die Grafen, Herren und Ritterschaften der sechs Orte von Franken in Schweinfurt (Schweinfurt) versammelt haben. Nachdem die Versammlung ordentlich verlief und sich immer länger und beschwerlicher ereignete, sodass den Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft aus den sechs Orten in Franken neue Lasten auferlegt wurden und diese nicht abgewendet werden konnten, folgte daraus, dass die betroffenen Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft in die Armut getrieben und ihren Freiheiten und altem Recht beraubt werden.
Das Ausschreiben wird durch Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Herzog Johann Ernst von Sachsen auch anderen Obrigkeiten vorgelegt, damit sie das Wort von Graf Wilhelm von Henneberg berichtet bekommen. Mittlerweile weiß die Ritterschaft allerdings, dass jenes Ausschreiben noch weiteren Rittern zugesendet wurde und diese damit ermahnt und aufgefordert wurden, in fremde Handelsgebiete, welche auch Freiheiten Freier Franken genannt wird, und Orte zu ziehen. Dies ist für die Ritterschaft von Nachteil. Zudem kann dieses Ausschreiben von keinem anderen Ritter eingesehen werden und sorgt erneut für erschwerte Bedingungen.
Folglich soll der Antrag der Ritterschaft auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) verhandelt werden. 1) Es sollen die beschwerlichen Neuerungen von den Fränkischen Fürsten und anderen Nachbarländern besprochen werden. Zudem sollen die Schäden, welche im Bauernkrieg entstanden sind, kein Hindernis für die Ritterschaft darstellen, ihre Beschwerden gegen die Fürsten und Herren vorzutragen. Auch sollen die Fürsten davon abgehalten werden, die Ritterschaft um ihrer Freiheiten zu berauben und sich ihnen zu eigen zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Ablehnung der Teilnahme der Ritterschaft an einem Kreistag, durch den Würzburger Bischof und jene dort abstimmen zu lassen. Dem Bischof wird vorgeworfen, dass er Ungelder, Schatzungen und Steuern nicht aus ehrlichen Gründen erhebt, sondern aus Gründen, die ihm einen Vorteil bringen. Sollten Ungelder, Schatzungen und Steuern nicht aus ehrlichen Gründen erhoben werden, müssen diese nicht bewilligt werden.
5) Die Fürsten bevorzugen Männer- und Frauenklöster, sowie andere Pfründen zu ihrem eigenen Vorteil. Zudem besolden sie ihre Hofräte, Amtleute, Reiter und weitere Diener. Es gibt zwar Stipendien zum Studieren, allerdings werden dennoch diejenigen bevorzugt, welche nicht studieren gehen, und einen übermütigen Lebensstil betreiben. Mit der Übernahme von Klöstern wird dem Adel seine Atzung entzogen. Klöster werden durch die Überlegenheit der Fürsten ihrer Privilegien beraubt, sodass sie dem Adel wenig oder über die Zeit nicht mehr von Nutzen sind. Klöster werden zunehmend von Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft und nicht von Bürgern gestiftet und werden dann zum Spital des Adels.
9) Die Fränkischen Fürsten weigern sich mit aller Gewalt die Grafen, Herren und Ritterschaft an ihrem Wildbann und Jagdgericht teilhaben zu lassen. Einige Fürsten halten daran fest, dass sie dies von ihren Eltern geerbt haben und es ihnen dadurch zustände. Des Weiteren soll es ihnen vorbehalten sein, Wildfleisch mit einer hohen Steuer zu versehen. Sie gestatten es nicht mit Hunden oder auf andere Weise den Schaden zu mindern. Darüberhinaus sollte überdacht werden, wie die Franken von den Schwaben ihre Freiheiten erhalten haben. Dies würde hier allerdings zu weit führen und kann in der Abhandlung des Jahres 1539 nachgelesen werden.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.
Kaiser und König versprechen der Ritterschaft als Gegenleistung Reiter und einen Schadensbrief, welcher ihnen zugestellt werden soll. Diese Vereinbarung würde allerdings ihnen und den armen Leuten in ihren Freiheiten schaden. Deshalb vereinbaren sie einen Rittertag zu Bad Mergentheim (Mergentheim), auf welchem sie beschließen, was sie dem Kaiser als Antwort geben. Sie erbitten vom Kaiser, dass die gemeine Ritterschaft ihre alten Freiheiten beibehalten darf und neue Zugaben erhalten möchte. Zudem sollte jeder seine Aufzeichnungen führen und den armen Leuten bei Angriffen durch Geldzugaben helfen.
Einige Personen sollen durch falsche Briefe und Schmähschriften Unwahrheiten verbreitet haben, was wiederum den Kaiser so aussehen ließe, als würde er Unruhe stiften und somit den Adel und die Ritterschaft unterdrücken und ihnen ihre Freiheiten und Privilegien entziehen. Deshalb befiehlt der Kaiser Grafen, Herren und Ritterschaft der Fürstentümer und des Frankenlandes, auch den beiden Stiften Fulda (Fulda) und Hersfeld (Hersfelt), nach Würzburg (wirtzburgk) zu kommen. Auch bestellt er seine Stellvertreter dorthin, um die Unschuld des Kaisers zu verkünden. Dies wurde auch so gehandhabt, allerdings ist nicht bekannt, was auf diesem Tag zu Würzburg beschlossen wurde.
Der Bischof soll die Regalien betteffend nicht voreilig sein, sondern die Erläuterung und den Bescheid des Konzils abwarten.