Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Der beiden Teile Kitzingen und Heidingsfeld von Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfrieden) werden zusammen mit den Anteilen Lamprechts (Lamprechten) von Gerolzheim verpfändet, was zusammen einem Drittel von Stadt und Amt Kitzingen entspricht. Beide Teile verkauft Gottfried von Hohenlohe an das Stift Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Ritter Johann von Dettelbach ( hantz von detelbach ritere) 13 Pfund jährlicher Gülte, die Albrechtsbede genannt, und von den 79 Pfund Bede des Stiffts 15 Schilling.
Gottfried von Hohenlohe und sein Sohn Gottfried (Gotfrid von Hohenlohe vatter vnd Gotfrid sime) setzen den Ritter Johann von Dettelbach (hansen von Dettelbach Rittere) mit einem Kuss für etliche gekaufte Güter als Verwalter ein.
Es folgen die sechs Würzburgischen Sprüche: 1. Die Burggrafen von Nürnberg haben bisher eingenommen und nehmen auch weiterhin ein: die Bede, die Steuer, die Schanksteuer, das Ungeld, alle Nutzungsrechte und Gefälle zu Kitzingen und andere Dingen, die ihnen noch verpfändet. 2. Bischof Johann und das Stift wollen sich die Erbhuldigung nicht nehmen lassen. 3. Sie verweigern ihm das Huldigungsrecht des Hohenloher Teiles, das Bischof Johann von dem Rittergeschlecht der Schwegerern ausgelöst hat. 4. Sie verbauen die Tore zum Kitzinger Kloster (Kitzingen gegen dem closter), reissen die Brücken ein und zerstören die mit Zinsen belegte Güter. Den Geistlichen werden Gebote auferlegt und Bürger werden der Stadt verwiesen. Zudem werden neue Gesetze erlassen. Allerdings steht ihnen das allein nicht zu, da Kitzingen von drei Herren verwaltet wird. 5. Sie verhindern seine Beteiligung an den Gerichten und entziehen ihm seine Freiheiten. Anders als es abgemacht wurde. 6. Sie ändern den Rat in Kitzingen
Das besiegelte Revers Grafs Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) ist an Bischof Johann von Brunn übergeben. Dem Amtmann zu Kühndorf (Kundorff) Johann Pfeffersack (Hansen Pfeffersacken), der zuvor erst vom Bischof als solcher eingesetzt wurde, ist befohlen, den Grafen an ein Viertel des Schlosses Kühndorf kommen zu lassen.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verkaufen alle Rechte, die sie und das Kloster Kitzingen in Oberhausen bei Stalldorf (Oberhausen bei Staldorf) im Amt Reichelsburg (Ambt Raigelberg) innehaben, dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen (Duckelhausen) erblich und engültig (zu vrthet) für 250 Gulden mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Wenn aber die Tochter Graf Phillips III. von Rieneck (Graue Philipsen) keinen Grafen heiratet, oder er keine Tochter als Nachkommen hat, soll das Erbtruchsessenamt an die Grafen Anton von Eisenburg (Graue Antoni von Eisenberg) und Rüdiger von Eisenburg (Rudigen) als Mannlehen übertragen werden.
Die Küchenmühle (Kuechenmül) liegt im Amt Stollberg (Stolberg), welches zum Hochstift Würzburg gehört.