Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Bischof Otto von Wolfskeel braucht Erkinger von Seinsheim (Erkinger von Seinsheim) auch zur Aufrichtung des Landfriedens zu Nürnberg (Nurenberg) und für andere Angelegenheiten. Die anfallenden 1200 Pfund Heller verschreibt er ihm auf dem Dorf Herbolzheim und seinen Gefällen. Außerdem erhält Erkinger eine verbürgte Verschreibung.
Eine Jungfrau des Prämonstratenserordens im Bistum Augsburg hat etliche Gefälle, Nutzungen und Güter in und bei der Stadt Iphofen (Iphouen) gehabt. Die Äbtissin und das Konvent haben versprochen nicht ohne Wissen des Bischofs von Würzburg daran etwas zu ändern. Ob dies eingehalten worden ist, ist nicht bekannt.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Adolf Marschall von Ostheim zu Wallbach (Adolf Marschalck von Walpach) leiht auf Bitte Bischof Johann von Brunns Johann von Hirschhorn (Hanns von Horshoren) 500 Gulden. Dafür verpfändet Bischof Johann von Grumbach ihm und seinen Söhnen Werner, Christoph, Reinhard und Hermann (sune wernher Cristofen, Rainharten vnd Herman) das Schloss Hildenburg (schloss Hildenburg) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen, Gefällen, Nutzungen, Frondiensten und Diensten. Die Verpfändung besteht lebenslang und kann nach dem Tod aller Beteiligten 600 Gulden wieder ausgelöst werden. Weiterhin gibt er ihnen 600 Gulden für drei Jahre. All dies geschieht mit Einverständnis des Grafen Georg von Hennberg (Graue Georgen von Hennenberg), dem es vorher verpfändet war. Zu Informationen, welche Dörfer Frondienst leisten müssen verweist Fries auf eine Urkunde.
Der Bischof verpfändet ein Leibgeding von 100 Gulden jährlich an Konrad VIII. von Bickenbach in der Stadt Haßfurt (stat Hasfurt). Der Bischof begleicht 600 Gulden Schulden und lässt dies quittieren. Konrad von Bickenbach, der Ältere, verweist alle Lehensleute, sowohl geistliche als auch weltliche, an Bischof Rudolf von Scherenberg. Lorenz Fries verweist zudem auf eine Liste aller Dörfer, Nutzungen und Gefälle beider Schlösser.
Wenn es zu Schulden kam, haben die von Raueneck den halben Zehnt vom Kloster Königsberg empfangen und Brief darüber gegeben. Nach dem Tod des Lehnsherren übernehmen dies Rudolf, Thomas und Gottschalk vom Stein zu Altenstein (vom Stain zum Altenstain […..] Rudolf Thoman vnd Gotschalck). Einige Jahre später werden die Augustinermönche allerdings von den Fürsten von Sachsen vertrieben und das Kloster wird von diesen mit allen Leuten, Rechten, Gefällen und Gütern eingezogen. Das Stift wird seiner Rechte am Kloster unrechtmäßig enteignet.
Philipp von Thüngen (Philip von Tungen) verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt 150 Gulden jährlichen Zins auf Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten und Gefällen zu Hirschfeld (Hirsfeldt) für 3000 Gulden an Talern. Jeder Taler wird für 8 Gulden gerechnet. Die Summe wird jährlich zu Jacobi bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen zu Heßdorf (Hesdorff) mit allen ihren Rechten und Lehenschaften und Zu- und Eingehörungen an Otto Wilhelm von Thüngen (Otto Wilhelm von Thungen), dem Amtmann von Trimberg für 11 Schilling Pfennig,