Die Nachtragshand gibt an, für die Mühlenordnung zu Heidingsfeld (Heydingsfeldt), zu Hof zu suchen.
Die Mühle am Riedener Mühlbach in Mühlhausen (Mulhausen) im Amt Arnstein (Ambt Arenstain) gelegen erhält die Familie Wolf (wolfen) zu Lehen.
Die Würzburger Müller- und Backordnung findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi. Auch Informationen zum Brotbacken und Gewichtsvorgaben finden sich dort. Was für die Mühle in Aschach gilt, findet sich im Zentbuch. [Nachtragshand: Mehl-, Kleie- und Brotwährung, ungerechtes Korn, Bäckerlohn, Gewicht und Wert von Brot]
Berthold von Bibra und seine Frau Elisabeth (Berthold von Bibra vnd Elzabeth sein Hausfraw) übergeben Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihre Mühle bei Öttershausen (ottershausen) und einen Hube bei Rüdenhausen (Reutwichausen) in Lehensauftragung und bekommen diese als Söhne- und Töchterlehen zurück.
Mühlbach (Mulbach) ist ein Dorf im Amt Karlstadt (ambt Carlstat). Die Obermühle dort gibt dem Hochstift Würzburg jährlich zu Quatember drei Malter Korn und drei Schilling zu Zins. Dies bekommen dann die Herren der Mühle.
Bischof Gerhard von Schwarzburg macht den Brüdern Bernhard und Konrad Rudolf (Betz vnd Contz Rudolf) eine halbe Mühle in der Altstadt von Münnerstadt (Münrichstat) zu Lehen.
Georg von Rosenberg (Jorg von Rosenberg) und Eberhard Lechner (Ebert lechner) entscheiden, dass Herr Philipp von Weinsberg (her philips von Weinsberg) Georg Truchsess von Baldersheim (Jorg truchsessen von Baldershaim) für seine Gült und Gerechtigkeit für die Mühle unter dem Reichelsberg 60 rheinische Gulden geben soll. Der Truchsess soll Philipp von Weinsberg darüber einen Kaufbrief ausstellen.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht Johann Niederlandern (Hannsen Niderlanderen) die Mühle des Stifts, welche sich in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) vor der Salzpforte befindet, als Erblehen für 300 Gulden sowie jährliche Gült, Gefälle und Handlohn.
Bischof Konrad von Bibra schlichtet zwischen dem Bischöflichen Rat der Gemeinde zu Volkach (Volkach) und dem Prior und dem Konvent des Klosters Astheim (Ostheim) Streitigkeiten, die sich auf das Betreiben einer Mühle am Main, den daraus resultierenden Flusslauf sowie andere Streitpunkte in Bezug auf den Main und dessen Nutzung zwischen Volkach und Astheim beziehen. Es kommt zu einem Einungsvertrag.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.