Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Konrad von Speckfeld (Conrad von Spekueld) trägt dem Hochstift Würzburg zehneinhalb Huben in Markt Bibart (Bibert) zu Lehen auf, die jährlich 20 Pfund Haller einbringen.
Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) endgültig mit allen Zu- und Eingehörungen. Ihm bleibt jedoch die Wiederlösung für die nächsten zwei Jahre vorbehalten.
Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) für 1200 Pfund Haller. Der Bischof zahlt Friedrich von Truhendingen 800 Pfund Haller von der Hauptsumme bar und verbürgt sich dafür, die übrigen 400 Pfund Haller jeweils zur Hälfte an Walpurgis und am Johannistag zu bezahlen. Da diese Zahlungen nicht stattfinden, kommt es zu einem neuen Vertrag. Friedrich von Truhendingen verpfändet dem Bischof das Schloss Neuburg mit Leibeigenen, Gütern und allen Zugehörungen für 2000 Mark Silber.
Schloss Neuhaus (Neuhaus) liegt auf dem Kitzberg bei Bad Mergentheim (Mergenthaim). Das Schloss ist freies Eigentum, mit all seinen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Obrigkeiten und allem Zugehörigen. Nachdem Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebharden von Braunecke) stirbt, tragen seine Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) und sein Sohn Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe zu Brauneck) dies Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Sie empfangen all dies wieder zu Mannlehen und übergeben dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Fries gibt an, dass aus dem Liber feudorum antiquus hervorgeht, dass das Hochstift Würzburg nicht nur den Zehnt zu Nenzenheim (Nentzenhaim) besitzt. Zu seinem Eigentum gehören auch etliche Gülte, Hühner und anderes. Es fehlen jedoch Angaben darüber, wie mit diesen Eigentum weiter verfahren wird.
Neuenburg (Neuenbürg) ist ein Schloss, das über dem Kloster Triefenstein (Triefenstain) liegt. Dieses ist zusammen mit etlichen zugehörigen Gütern Eigentum des Hochstifts Würzburg. Bischof Johann von Egloffstein bewilligt dem Propst Konrad (Conrat), das Schloss für das Kloster von Heinrich Kress (Haintzen Kressen) für 510 Gulden zu kaufen. Der Bischof behält Heinrich und seinen Nachkommen jedoch den Wiederkauf vor.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg tauscht etliche Güter im Amt Neuburg (Neuburg) mit den Herren von Seckendorff (Sekendorfern).
Georg Stier (Georg Stier), ein Bürger zu Markt Bibart (Biburt), wird wegen Fehlverhaltens im Bauernkrieg 1525 zu einer Leibesstrafe verurteilt. Er flieht jedoch, weshalb Bischof Konrad von Thüngen ihm seine Güter nimmt und diese seinem Diener Michael Beihel (Michel Beihelen) übergibt.