Die Grafen von Wertheim (Grafen zu Weckhaim) erhalten 1192 die Pfarrei zu Reicholzheim (Raicholshausen), 1227 die Pfarrei sowie die Gerichtsbarkeit der Vorstadt zu Wölchingen (Woelhaim), das Patronatsrecht zu Richelbach (Richolfsbann) sowie 1317 die Zehnten zu Wertheim (Wekhaim) und den umliegenden Dörfern, die allesamt im Gebiet des Hochstifts Würzburg liegen, zu Lehen.
Heinrich von Biesendorf (Henrich von Bisend) und seine Söhne tragen etliche Güter Bischof Heinrichs von Heßberg zu Reicholzheim (Reicholfsheim) zu Lehen. Mit seiner Bewillligung übereignen sie diese dem Kloster Bronnbach (closter Brunberg). Hierfür erhalten sie von Abt Rüdiger (abt Rugker) unter Bewilligung des Konvents etliche Zinse, die er zuvor als Zoll zu erheben hatte.
Graf Ulrich II. von Hanau (vlrich her zu hanau) und seine Ehefrau Agnes von Hanau (agnes sein hausfraw) besitzen einen Teil von Repperndorf (Reppersdorff), einen Teil von Iphofen (Iphofen) sowie von Dettelbach (dettelbach). Sie verkaufen alles zusammen für 2000 Pfund Haller an Bischof Wolfram von Grumbach.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Berthold von Bibra (Berthold von Bibra) und seine Ehefrau Elisabeth von Bibra (Elisabeth sein hausfraw) machen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihre Hube zu Rentwertshausen (Rentwigshausen) und die Mühle Ebendort zu Sohn- und Tochterlehen.
Der Abt und der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster schwartzach) verkaufen am Erbtag gemeinsam mit Wilhelm von Thüngen (wilhelm von Thungen) das Schloss Reupelsdorf (Schlos Reipelsdorff) samt seinen Zugehörungen an Michael von Seinsheim (Michaeln von Sainsheim), um die Schulden des Klosters zu begleichen. Dies bewilligt Bischof Johann von Egloffstein.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Martin von der Kere (her Martin von der Cere), der Testamentsvollstrecker des Domdechants, verkauft in dessen Interesse für 500 Rheinische Gulden in Franken eine Behausung am Rennweg (Renweg) in Würzburg an den Ritter Johann von Bibra (hern Hansen von Bibra Ritter) und seine Erben. Teil dieses Verkaufs ist zudem der Garten der Behausung sowie alle Zu- und Eingehörungen. Aus diesen sind jährlich zwei Martinshühner an einen Domprobst zu entrichten. Außerdem sind 100 Pfennig an Zinsen an Christoph von Mannheim (cristof von manheim) zu zahlen, da es ihm zuvor überlassen wurde.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Papst Clemens VII. bewilligt Bischof Konrad von Thüngen ein Ungeld, mit dem er gewährleisten soll, dass den Gläubigen des Hochstifts, die ihre Güter und Behausungen verlassen haben, Güter und Einkommen zu Verfügung stehen. Außerdem soll er diese Gelder zum Vorteil des Hochstifts nutzen, indem er beispielsweise Gelehrte anstellt.