Bischof Iring von Reinstein-Homburg gliedert die beiden Pfarreien Möckmühl (Meckmulen) und Widdern (wideren) dem Stift Mosbach ein. Dafür erhalten der Bischof und dessen Nachfolger vom Dechant und dem Domkapitel das Recht, beim Tod eines Propstes zu Mosbach einen Propst aus dem eigenen Domkapitel in die Stadt des Verstorbenen zu verordnen.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Mosbach (Stiffts zu Mospach) übergeben ihre Gerechtigkeit und Freiheit, einen Propst selbst zu wählen, an Bischof Iring von Reinstein-Homburg und dessen Nachfolger. Stirbt ein Propst, setzt nun ein Würzburger Bischof einen Angehörigen des Domkapitels als Propst ein. Dafür gliedert Bischof Iring dem Stift Mosbach die beiden Pfarreien Widdern (wideren) und Möckmühl (Meckmulen) ein.
Das Stift Möckmühl (Meckmulen) wird 1408 durch einen der Herren von Hohenlohe erhoben. Er stattet das Stift mit etlichen Zehnten bei und um Ober- und Unterschüpf (vnder vnd Oberschipf) aus. Als die Bauern und Winzer diese zehntpflichtigen Güter sich mit der Zeit jedoch weigern und versäumen die Zehnten zu überreichen, bestätigt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg dem Stift Möckmühl diese Zehnten erneut und bittet die Bauern und Winzer, diese zu leisten.
Bischof Johann von Brunn kauft die Mühle von Konrad Ubelein (Cuntzen Vbelein), welche am Main bei dem Stift St. Burkard (S Burghart) gelegen ist, für 50 Gulden.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Die Stiftsherren zu Neumünster (heren zum Newenmünster) besitzen das halbe Amt zu Michelbach (Michelbach). Dieses verkaufen sie mit Bewilligung Bischof Johanns von Grumbach für 1000 Gulden an Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg).
Herr Martin Maiersbach (Mertin Maiersbach) ist Dechant zu Neumünster. Er war zuvor auch im Rat von Bischof Rudolf von Scherenberg und Kammermeister. Es lässt sich finden, dass der Bischof ihm seine redliche Rechnung über Einnahmen und Ausgaben quittiert. Wegen eines toten Pferdes und Untreue lässt er ihn verhaften und stellt ihm für den Schaden 1000 Gulden mit Bürgschaft in Rechnung. Es kommt zu einer Fehde (vrphede). Vor seinem Tod setzt er ein Testament auf und macht eine Stiftung an Römhild (Röimhilt).
Markgraf Albrecht von Brandenburg belegt die Würzburger Äbte, Probste, Dekane, Stifte und andere Kleriker, die seiner weltlichen Obrigkeit angehörig sind, mit einer Türkensteuer. Bischof Rudolf von Scherenberg ist mit einer solchen Neuerung nicht einverstanden und schickt seinen Prokurator nach Rom, um dies vor Papst Sixtus IV. zu beklagen. Papst Sixtus IV. gibt Erzbischof Dieter von Isenburg, dem Dekan zu Würzburg und dem Dekan zum Stift Haug den Befehl, dass sie an seiner Stelle den Markgrafen aufsuchen sollen, um diesen dazu aufzufordern, die Türkensteuer aufzuheben. Zudem soll er die Summe, die er den Geistlichen bereits abgenomme habe, wieder zurückzahlen. Er wird samt seinen Helfern, Anhängern und Dienern exkommuniziert.
Papst Clemens VII. erteilt Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern das Privileg, dass sie und niemand sonst das Recht haben, alle kirchlichen Pfründe und das Amt des Stiftsherren im Stift Möckmühl (Meckmuln) zu verleihen, sofern sie innerhalb der Papstmonate legid werden. Fries gibt außerdem an, wo zu finden ist, wie Schloss, Stadt und Amt Möckmühl an das Hochstift kommen und wieder verloren gehen.