Das Vogteirecht zu Retzstadt (Retstat) und Stetten (Stetten) ist bisher, wie auch die dortige Vogtei, Lehen des Hochstifts Würzburg. Beides kommt an das Domkapitel zu Würzburg.
Graf Otto von Botenlauben (Graf Ott von Bottenlauben) verkauft zusammen mit dem Amt Hildenburg (Hiltenberg) und Lichtenburg (Lichtenberg) sowie den zugehörigen Dörfern die Vogtei Salkenberg (Salchenberg) an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Ludwig von Windeck und Windheim (ludwig von Windsheim) verkauft einige Dörfer und Güter und die Rechte, die er an der Vogtei bei Roth (Rode) inne hat, an Bischof Berthold von Sternberg und das Stift für etliche Pfund Heller.
König Adolf von Nassau verpfändet Bischof Manegold von Neuenburg die Vogtei Seinsheim (Saunsheim) zusammen mit anderen Besitzungen des Reichs für 2000 Pfund Silber.
Der Propst, der Dechant und der Konvent des Klosters Triefenstein (Closters zu Triffenstein) übereignen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg die Vogtei, das Gericht, die Einwohner, die Zinsen, die Gülte, seien sie besucht oder unbesucht, den Schaftrieb und die Atzung zu Rettersheim (Rettersheim), Unterwittbach (vnternwidbach) und Wiebelbach (wibelbach). Hierfür befreit der Bischof sie von ihren Pflichten.
Philipp Zobel (philips zobel von Gibelstat) verkauft seine Hälfte vom Besitz am Gehölz von Rohrsee (Rosensehe) zusammen mit der Vogtei, Äckern, Wiesen, Wald, Schaftrieb, Schäfern, Waffen, Weiden, deren Obrigkeiten und Herrlichkeiten, sowie Lehenschaften, Forstrechten und anderen Rechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra für 400 Gulden. Dazu die Nutzungsrechte, Zünfte, Handel, Gült, Frondiensten, Gefälle und alle Zu- und Eingehörungen. Die andere Hälfte gehört Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck).
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Florian Geyer von Giebelstadt (Florian Geier von Gibelstat) verkauft seine Hälfte von Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt) samt der Vogtei und der Schirmherrschaft der Pfarrkirchen, sowie ein Gut und den Zehnt bei Rohrsee (Rorensehe) samt den Leuten, Gütern und dem Frondienst für 525 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Tristan Zobel (Tristan chorher zu Sant Burghart), Friedrich Zobel (Friitz bede Zobel) und deren Schwester Margaretha Zobel (Margaretha Zoblin ir Schwester) verkaufen mit Einwilligung des Geistlichen Gerichts und Landgerichts Teile ihres Testaments für 1000 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra und seinem Stift. Diese beinhalten die Hälfte der Schutzherrschaft der Pfarrei zu Kleinrinderfeld (clein Rinderfelt), und die Hälfte ihres Drittels der Vogtei, dazu jährlich die Hälfte des Drittels der Bauschenkung auf der Kirchweih von Kleinrinderfeld, sowie Frondienst und Atzung von Kleinrinderfeld.
Anna VI. von Bibra (anna geborne von Bibra), Äbtissin von Heidingsfeld (Haidingsfelt), verkauft zwei Hube mit der Vogtei und allen Zugehörungen und Herrlichkeiten von Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Konrad von Bibra für 100 Gulden.