Die Häußlein von Eussenheim empfangen das Großmarschallamt als Lehen vom Stift Würzburg. Lorenz Fries verweist hierzu auf das Stichwort Graszmarkschalck.
Bischof Mangold von Neuenburg befreit den Herzogshof (Hertzogenhof), einen Hof in Würzburg bei der St. Walburga-Kirche, von der Lehenschaft. Aus dem Hof wird ein Klosterhof für die Chorherren des Neumünsters gemacht.
Herr Ulrich von Hohenlohe (Her Vlrich von Hohenlohe) gibt Bischof Albrecht von Hohenlohe 16 Malter Korngült zu Herchsheim (Herichshaim oder Herrchsheim, sunst Hairingshaim, auch Herenshaim), einem Dorf im Büttharder Gau (Butrieter gai), sowie ein paar andere Eigengüter und bekommt diese als Mannlehen. Bischof Albrecht übereignet ihm dafür den Zehnten zu Wachbach (Wachbach). Als Bedingung macht er, dass sein Vetter Herr Dietrich Geyer (Dietrich Geier) und dessen Bruder Konrad Geyer (Contz) diese Güter von Ulrich als Afterlehen empfangen sollen.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld) verkauft 12 Malter Gült in Hergolshausen, welche er vom Stift Würzburg als Lehen hat, mit Erlaubnis von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Friedrich Berwig (Fritz Berwig) und Johann Wergenheim(Hanns Wergenhaim), Bürger von Kitzingen. Diese verpfänden ein Jahr lang jeder je ein Malter für 31,5 Pfund Heller.
Weitere Lehen und Mannlehen haben die Häußlein zur Zeit Rudolfs von Scherenberg getragen, die letzten waren Hermann und Johann, Vater und Sohn (Herman vnd Hanns die Heuslein vater vnd sune). Nach dem Tod seiner ersten Frau lebt Hermann mit Alhansen Arnolein zusammen und bekommt mit ihr 2 Söhne - Heinrich und Bartholomäus (Hantz vnd Bartholmes). Jahre später heiratet er sie in St. Linhart bei Adelsberg (Adelsperg) im Amt Hohenberg, worüber sein Sohn Johann wütend ist. Die Mannlehen gehen nach dem Tod Hermanns alleine auf den Sohn Johann über und als dieser stirbt kommt es zum Heimfall an Bischof Rudolf von Scherenberg. Dieser verleiht diese Lehen wiederum an Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen).
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Zehnten von Herchsheim (Herichshaim) an Wilhelm und Walther Zobel von Giebelstadt (Wilhelm vnd Walther den Zöbeln zu Gibelstat) für 600 Gulden mit dem Recht auf Auslösung. Ein Achtel des Zehnten fällt Lorenz von Bibra heim und dieser verleiht es an Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), der wiederum das Achtel an das Stift Würzburg verkauft. Noch ein Achtel am Zehnt sagt Lorenz von Bibra Adolf von Bibra (Adolf von Bibra) zu. Dieser stirbt und das Achtel wird an seinen Bruder Friedrich verliehen, der es wieder für 100 Gulden an das Stift verkauft.
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übeträgt das Dorf Hesselbach (Heselbach) an das Stift und erhält es als Erblehen zurück.
Bisch Lorenz von Bibra verleiht den Herleshof, einen Hof zwischen Kolitzheim (Colitzhaim) und Zeilitzheim (Zewlitzhaim) an die Truchsesse Georg und Werner als Rittermanlehen. Diese wiederum übergeben dem Stift ihr Haus und ihre Hofstatt mit Zugehörungen in Werneck (Wernecke) und Ettleben (Etleiben).
Georg fordert sein Lehen weiter bei Bischof Lorenz von Bibra und seinem Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen ein, wird jedoch unter Verweis auf seine uneheliche Geburt abgewiesen. Kardinal Otto, Bischof von Augsburg, (Cardinal Ot B zu Augspurg) handelt nach dem Tod Georgs durch Fürbitte bei Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt aus, dass dieser sich nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Gnade mit Georgs Söhnen Heinrich, Johann , Balthasar und Melchior ( Georgen sunen, Haintzen, Hannsen, Baltassarn vnd Melchiorn) verträgt und für ihre Forderung 400 Gulden bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen zu Heßdorf (Hesdorff) mit allen ihren Rechten und Lehenschaften und Zu- und Eingehörungen an Otto Wilhelm von Thüngen (Otto Wilhelm von Thungen), dem Amtmann von Trimberg für 11 Schilling Pfennig,