5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
Der König von Böhmen Wenzel IV. (Wencisla von Behaim), Sohn Kaiser Karls IV. (Carl des vierten,) einigt sich und verpflichtet sich mit Bischof Albrecht von Hohenlohe und dessen Domkapitel (Capitel) zu Würzburg dazu, dass keiner der Beteiligten den Erben und Nachkommen des Anderen die Rechte und Nutzungsrechte (nutzungen) in den Dörfern Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) streitig macht.
Kaiser Karl IV. möchte die Besitzungen der Böhmischen Krone erweitern, damit er und die Erben von Böhmen Gebiete haben, in denen sie sich ausruhen oder Handel treiben können, wennn sie in den deutschen Landen einen Grafentag oder Reichstag besuchen. So kommen etliche Flecken in der Lausitz, im Vogtland, in Bayern und in Franken an Böhmen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss anerkennen, dass Karl etliche Flecken im Stift Würzburg zustehen, nämlich Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Bernhaim), Prichsenstadt (Bristnstat) sowie die Städte Hohenberg und Iphofen (Jphouen). Allerdings werden diese Städte auf Wiederlösung verpfändet. Bischof Gerhard kann Iphofen dann wieder von Kaiser Karl ablösen.
Doktor Gregor Heimburg (Doctor Greog Hainburg), ein fachkundiger (verstendiger) und reicher (hochsumiger) Mann, ist der Berater (rath) und Diener des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad (Kunig Georgen zu Behaim). Der König ist so zufrieden mit seinen Diensten, dass er ihm die Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Erblehen verleihtt. Der Doktor stirbt jedoch, bevor er das Lehen annehmen kann. Sein Sohn Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) hofft, dass der König auch ihm als Erben die Stadt als Erblehen verliehen wird. Der König verpfändet jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg Schutz, Schirm, die rechtliche Obrigkeit und das Verkaufsrecht der Stadt als ain wildbrets haut, so noch nit gefangen ware. Allerdings wurde ihm dies doch nicht verliehen.
Der Kammermeister der Böhmischen Krone Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian von Gueten der Cron Behaim Camermaister) bezahlt dem Bürgermeister und den Räten zu Nürnberg 3100 Gulden und bringt somit die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) mit dem Wissen und der Bewillingung Königs Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) an sich und seine Erben. Im folgenen Jahr gibt der König Burian und seinem Sohn Christoph von Gutenstein (Christoffen) ein Privileg (Freiheit), dass ihnen die beiden Flecken ihr Leben lang nicht abgelöst werden sollen. Nachdem Burian mit der Zeit mehr Söhne zeugt, erneuert der König das Privileg und schließt alle Söhne ein, die Burian zu dieser Zeit hat und alle die er noch bekommt.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) bestätigt Christoph von Gutenstein (Christofen von Gutenstain) die zuvor ausgestellen Briefe über Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) und gibt ihm zu den 3100 Gulden noch 6000 Schock Güter in Silbergroschen (schok gueter silbering groschen) dazu. Das sind zusammen 19000 Gulden Pfandschilling, welche er ihm und seinen Erben durch ein Privileg bestätigt. Die beiden Flecken sollen nicht von ihm, seinen Erben oder dem Inhaber der königlichen Gnadenbriefe abgelöst werden, solange die von Gutenstein einen legitimen Nachfolger haben (so lange ainer von Guetenstain redich vnd ehelich geboren im leben sein).
Christoph von Gutenstein (Christof von Guetenstain) stibt und hinterlässt einen Sohn, Albrecht von Gutenstein (Albrechten). Auch Bischof Lorenz von Bibra stirbt. Nach ihm wird Konrad von Thüngen zum Bischof gewählt. Diesem wird listig (listiglich) vorgetragen, dass der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggraue Casimir von Brandenburg zu Onoldsbach) versucht die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) an sich zu bringen. Der böhmische Herr und Oberstburggraf von Prag Zdeniek Lev von Rosental (Zdenck Leb gnant öberster Burggraue) bringt nach dem Tod von Christoph von Gutenstein den königlichen Gnadenbrief (Cron gerechticait) von Heidingsfeld an sich und droht damit, diesen an den Markgrafen Kasimir zu übergeben. Wenn der Bischof ihm zuvorkommen will, müsse er der Sache förderlich sein und nicht davor zurückschrecken, eine geringe Summe Geld zu zahlen. Damit der Markgraf dem Bischof nicht zuvorkommt, schickt er Friedrich Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg), der mit dem böhmischen Herren verschwägert und befreundet ist, zusammen mit dem Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Doctor Nicolausen Geis) und Nikolaus von Dettelbach (Clausen von Detelbach) zum Reichstag nach Worms, der zu dieser Zeit stattfindet. Diese handeln aus, dass Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Guetenstain) alle Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, die er in den beiden Städten Heidingsfeld (Heidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) besitzt, dem Hochstift Würzburg erblich verkauft und den von König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (kunig Ludwigen zu Hungern vnd Behaim) ausgestellten Bewilligungsbrief übergibt. Dafür soll der Bischof Albrecht zu den zuvor bereits ausstehenden 19.000 Gulden Pfandschilling für die Stadt Heidingsfeld noch 8.000 Gulden und für seine Forderung und Gerechtigkeit zu und an Mainbernheim 3.500 Gulden zahlen, was einer Summe von 30.500 Gulden entspricht. Doch Bischof Konrad und das Hochstift bringen die Stadt Mainbernheim auf eigene Kosten an sich, wobei ihm die von Gutenstein im Kloster des Hochstifts behilflich sind.
König Ludwig II. will der Vereinbarung, die die Gesandten von Zdeniek Lev von Rosental mit dem Bischof Konrad von Thüngen und Albrecht von Gutenstein aushandeln, nicht bewilligen, ohne selbst davon zu profitieren (ain schinde aus der Gense haben). Ihm werden 5500 Gulden zugestanden, die ihm am Sonntag nach Michaelis in Eger ausgezahlt werden sollen. Das Geld wird geliefert und Würzburger Gesandte erhält dafür eine königliche Bewilligung. Diese ist jedoch an vielen Stellen mangelhaft, weshalb Sebastian Schlick (Sebastian Schlicke) und Albrecht von Gutenstein (Albrecht von Gutenstain) eine neue, vollkommene Bewilligung und zwei Heißbriefe (Haisbriefe), für jede der beiden Städte Heidingsfeld und Mainbernheim einen, erwirken (aus zubringn). So steigt der Pfandschilling für die Städte Heidungsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) auf 36.000 Gulden. Dies erkennt der König an, der Böhmischen Krone (Cron Behaim) bleibt jedoch eine ewige Wiederlösung vorbehalten.