Konrad von Neuberg (Conrat von Newburg) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift etliche Güter in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie als Lehen vom Bischof zurück.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg zwei Huben in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie vom Bischof als Lehen zurück.
Unterhalb des Dorfes Gnötzheim (Gnetzhaim) gibt es eine Mühle, die Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim riter) Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg überträgt und als Lehen zurückerhält.
Ritter Dietrich Geyer (Dietrich Geier riter) und sein Bruder Konrad Geyer (Cuntz) besitzen 24 Morgen Wiese in der Gemarkung Giebelstadt (Gibelstat) und 16 Malter Getreidegült zu Herchsheim (Herrichshaim). Diesen Eigenbesitz geben sie Ulrich von Hohenlohe (her Ulrich von Hohenlohe), von dem sie es dann wieder als Lehen zurückerhalten. Ulrich von Hohenlohe gibt den Besitz an Bischof Albrecht von Hohenlohe und erhält es von diesem als Lehen.
Der Tragbote Klaus Gottschalk (Tragbot Gotschalck, Claus Gotschalck von Cralak) und Bischof Johann von Egloffstein einigen sich nach einem Rechtsstreit. Daraufhin gibt Klaus Gottschalk dem Bischof für 100 Gulden eigene Güter, die er dann vom Bischof als Lehen erhält.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt. Die Ursache für den Gefängnisaufenthalt erläutert Fries folgendermaßen: Hermann von Schneeberg widersetzt sich dem Stift und, obwohl der Bischof ihn auffordert, dies zu unterlassen, hört er nicht auf. Deshalb zieht Bischof Johann von Egloffstein im Jahr 1402 mit einem Heer nach Gersfeld. Aber einige Leute, die nicht namentlich genannt sind, legen Fürsprache für Hermann von Schneeberg ein und können den Bischof überreden, wieder abzuziehen, allerdings unter der Bedingung, dass dem Bischof das ewige Öffnungsrecht für das Schloss Gersfeld zustehen soll. Hermann von Schneeberg stimmt dem zu und verspricht, demnächst nach Würzburg zu kommen, um dies schriftlich festzuhalten. Er erscheint jedoch nicht, weshalb der Bischof im Jahr 1405 erneut mit einem Heer nach Gersfeld zieht. Er gewinnt und nimmt Hermann von Schneeberg gefangen. Nachdem dann das Schloss fast ein ganzes Jahr unter der Verwaltung des Bischofs stand, verpfändet er es an Johann von Stainau für 140 Gulden, wie zuvor erläutert. Nachdem nun erneut einige Leute für Hermann von Schneeberg Fürsprache einlegen, entlässt ihn der Bischof aus dem Gefängnis und er erhält das Schloss Gersfeld zurück, allerdings unter der Bedingung, dass er es dem Stift zu Erblehen macht und der Bischof das ewige Öffnungsrecht erhält. Dieser Handel wird auch am Landgericht des Herzogtums Franken so bestätigt.
Der Schutz über das Kloster Comburg (stifft Camberg) sowie über die zum Kloster gehörigen Leute und Güter kommt an die Schenken von Limpurg. Für eine ausführliche Erläuterung verweist Fries auf das Stichwort Camberg. Im Zuge dessen überträgt der Würzburger Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck wilhelm Domher) als Vormund Georgs Schenk von Limpurg (Georg seines bruders kinde), späterer Bamberger Bischof, den Ort Gollhofen (Gollhouen) an Bischof Rudolf von Scherenberg und erhält den Ort als Mannlehen vom Bischof zurück. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Gollhofen, Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Golnhoffen, Sumershausen, Wintershausen, Lindelbach) an.
Die Grafen von Gleichen-Tonna (Graven von Gleiche) haben vom Stift Würzburg jährliche Einkünfte von zwei Fudern Wein und 30 Gulden auf das Dorf Ingersleben (Jngersleiben) als Mannlehen. Bischof Rudolf von Scherenberg weigert sich nun, den Grafen ihre Einkünfte zu geben, weil Graf Sigmund von Gleichen-Tonna (Grav Sigmund von Gleichen) mehr Einkünfte vom Bischof fordert. Daraufhin versuchen Herzog Friedrich III. von Sachsen (hertzog Fridrich von Sachsen Kurfurst) und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen (herzog Hanns sein bruder) den Streit zu schlichten. Sie schlagen als Kompromiss vor, dass der Bischof das Lehensverhältnis für die 30 Gulden zu Ingersleben aufgibt und es dem Grafen zu Eigen macht. Dafür soll der Graf die Einkünfte der zwei Fuder Wein ganz an den Bischof abtreten. Nach einer Bedenkzeit von genau einem Monat nimmt Bischof Rudolf von Scherenberg am 12. November 1490 den Kompromissvorschlag an. Graf Siegmund von Gleichen-Tonna lehnt den Vorschlag jedoch ab. Eine Einigung kann erst im Jahr 1495 erreicht werden, bei der die beiden Parteien in folgenden Punkte übereinkommen: erstens soll der Würzburger Bischof den Grafen von Gleichen-Tonna die jährlichen zwei Fuder Wein zwischen St. Martinstag (11. November) und Weihnachten zustellen. Zweitens wird festgelegt, dass der Erhalt der zwei Fuder Wein und der 30 Gulden aus Ingersleben als erbliches Mannlehen gilt. Drittens muss Bischof Rudolf von Scherenberg die ausstehenden 16 Fuder Wein, die über den Zeitraum des Streits nicht an die Grafen von Gleichen-Tonna gegeben wurden, nachzahlen, indem er pro Jahr einen Fuder Wein abgibt. Zuletzt wird festgelegt, dass der Bischof und seine Nachfolger das Recht haben, das Lehen mit 300 Gulden auszulösen und dass der Graf und seine Erben 300 Gulden schuldig sind, wenn sie ihre Eigengüter dem Stift Würzburg zu Lehen auftragen.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) trägt Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg seine Eigengüter in Geroldshausen als Lehen auf. Diese Auftragung bestätigt er vier Jahre später erneut. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Hattenhausen (Hattenhausen).
Dietrich Bauer überträgt dem Stift Würzburg sein eigenes Haus in Jesserndorf (Gesendorf im ambt Bramberg gelegen) und erhält es als Lehen mit Schutz und Schirm zurück. Er zahlt jährliche Abgaben in Form eines Fastnachtshuhns und bei Verkauf desselben entrichtet er Handlohn. Ansonsten ist der Haushalt frei von Abgaben. Die Nachtragshand merkt an, dass die jählichen Abgaben nach Bramberg (Bramberg) gehen.