Im Gegenzug dafür, dass Graf Hermann von Castell und seine Ehefrau Sophia das Dorf Greuth von Bischof Iring als Lehen erhalten, bewilligt der Bischof ihnen, den Zehnten zu Ergersheim (Ergershaim) an den Johanniterorden in Würzburg zu verkaufen.
Heinrich und Johann Teufel (Hainrich und Hanns die Teuffel) erhalten von Bischof Wolfram von Grumbach das Gericht zu Pleichach, das sie von Georg, Arnold, Heinrich und Rücker vom Sandhof (Gotz, Arnold,Hainrich und Rücker vom Sandhofe) abgekauft haben. Genauere Informationen über das Gericht kann Fries allerdings nicht geben, da es sich um ein zu seinen Lebzeiten abgeschafftes Gericht handelt.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Ulrich von Hanaw) und Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwigen von Rieneck) verkaufen folgendes an das Kloster Gerlachsheim: die Hälfte des Dorfs Gerlachsheim (Gerlachshaim) zusammen mit allem, was sie in Kützbrunn (Cultesbrun) besitzen, sowie die Befreiung vom Zoll und die Befreiung der Leibeigenen bzw. Dienstleute, die zwischen Lauda (Laude) und Gerlachsheim verkehren. Dieses Privileg der Zollfreiheit ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer bestätigt. Dieser wiederum tauscht mit Graf Ulrich von Hanau und Graf Ludwig von Rieneck die Mühle zu Oberlauda (Oberlaude) gegen die Mühle zu Lutzellauden.
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Kraft III. von Hohenlohe (her Crafft von Hohenlohe) verkauft das Dorf Geroldshausen (Geroldshausen) zusammen mit dem Schloss Reichenberg (schloss Reichenberg) an Bischof Otto von Wolfskeel.
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) und seine Ehefrau Agnes (fraw Agnes sein gemahel) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift alle Leute, Güter und Rechte zu Geldersheim (Geltershaim).
Johann von Seckendorff-Rinhofen (Hanns von Seckendorf zu Bron) hat ein Sechstel des Zehnten vom Stift zu Lehen. Er verkauft seinen Teil des Zehnten mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn an die Stadt Ochsenfurt. Die Nachtragshand erwähnt in diesem Zuge noch Kieferhof, eine Wüstung in der Nähe von Buchklingen bei Emskirchen (Kieffernreuth hoff).
Ritter Apel von Lichtenstein, der Sohn Ritter Apels III. von Lichtenstein ( her Apel von Liechtenstain riter des egenanten Hern Apels sune), verkauft mit der Einwilligung Bischofs Rudolf von Scherenberg die Gülte, Getreideabgaben und anderes an Dietrich von Gich (Dietz von Gich). In einem Revers an das Hochstift Würzburg erkennt Dietrich von Gich das Wiederlösungsrecht an.
Fries verweist auf einen Kaufgeschäft zwischen Doktor Georg Farner (doctor Georg Farner) und Wolf Eb zu Schweinfurt (Wolf Eb zu Schweinfurt). Georg Farner kauft Güter in Geldersheim als Mannlehen, welche ihm später zu einem Zinslehen gemacht werden.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.