Die im vorigen Eintrag angeschlagenen 7400 Gulden Pfandschilling galten damals für 5 Pfund Heller und 6 Rheinische Gulden. Die Hauptsumme von 5000 Pfund Heller ist dem Stift von König Albrecht und Kaiser Ludwig verschrieben worden. Der Wechselkurs von 7400 Gulden zu 5000 Pfund Heller zu 6000 Rheinischen Gulden wird damit bestätigt. Die Einwohner von Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) bleiben unter dem Landgericht.
Im vorherigen Eintrag wurde angezeigt, dass König Albrecht I. dem Stift Würzburg den Halbenteil zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 2000 Pfund Haller verpfändet hat. Da Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig IV. gedient hat und darin Schaden empfangen hat, gibt ihm der Kaiser 3000 Pfund Haller dafür und schlägt ihm dieselben zu dem vorherigen Pfandschilling. Im Jahr danach nimmt Bischof Otto von Wolfskeel 300 Pfund Heller von Herrn Dietrich von Maßbach (Dietrich von Maspach) und gebraucht diese zur Auslösung von Schloss und Stadt Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden (Gemunden) und verschreibt ihm dagegen jährlich 30 Pfund Heller auf dem besagten Pfand zu Heidingsfeld.
Die Kellerei Heidingsfeld (Keler zu Haidingsfeld) nimmt jährlich100 Pfund Heller ein. Dieses Geld verschreibt Bischof Gerhard von Schwarzburg Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld). Sie bekommen außerdem das Schloss Ingolstadt (sloss Jngelstat) verpfändet. Dieses wird durch Bischof Konrad von Thüngen wieder abgelöst. Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Jngelstat verwiesen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg handelt mit König Ruprecht I. aus, dass er diesem gegen die Feinde des Reiches hilft und dieser ihm im Gegenzug 7000 Gulden auf Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) verschreibt, sobald er diese eingenommen hat. Bischof Gerhard verstirbt jedoch kurz nach dem Vertragsschluss. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man nicht annimmt, das Kaiser Karl IV. zuvor die Macht gehabt hat, die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim dem Reich zu entziehen und der böhmischen Krone zu geben. König Ruprecht steht in der Pflicht, die Dörfer zurückzuholen. Viele schreiben, dass Kaiser Karl den Titel "Mehrer des Reiches" nicht verdiene, da er zu begierig gewesen sei, Gebiete an das Königreich Böhmen zu geben und somit das Erbe seiner Söhne zu vergrößern.
König Sigmund ist Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldig und verschreibt ihm diese auf die beiden Orte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim). Daraufhin gibt ihm Bischof Johann von Brunn die 300 Gulden heraus und verscheibt ihm und seinen Erben die anderen 2000 Gulden auf die Stadt und das Amt Ebenhausen (stat vnd ambt Ebenhausen), jährlich zu verzinsen mit 2,5 Gulden.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Bischof Johann von Brunn empfängt 272 Gulden von Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) zu Heidingsfeld (haidingsueld) und verschreibt ihm unter Vorbehalt der Ablösung das Schultheißen- und Kelleramt in Heidingsfeld und die jährlichen 14,5 Gulden Zinsen und Pfennig Gülten der Hübner zu Heidingsfeld.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Haidingsfeld (H) und Meinbernheim (B) kommen wieder zu Würzburg. Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg setzen König Sigmunds Schuldigern eine Summe Geld (manlich gelt) vor. Der ursprüngliche Pfandschilling von 4100 Gulden wird an die von Thüngen gezahlt. Bischof Johann von Thüngen erhält nach der im vorigen Eintrag behandelten Entscheidung 4000 Gulden. Beiden Städten wird ein neuer Pfandschilling von 15.100 Gulden auferlegt.
Bischof Johann von Brunn gibt Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) die Kellerei des Stiftes Würzburg zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit ihren Zu- und Eingehörungen für 300 Gulden. Der Welwein und die genannten 100 Pfunde Heller, die auf Ingolstadt (Jngelstat) verschrieben sind, sind davon ausgenommen. Seitz Fischlein hinterlässt zwei Töchter, Anna und Margarthe (Anne vnd Margarethe), die die Kellerei erben. Anna heiratet Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) , Margarethe Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen). Bischof Rudolf von Scherenberg löst Gottfried von Berlichingen seine Hälfte daran ab. Der Anna von Thüngen wird ihr halber Teil jedoch erneut verschrieben.