Zur Zeit, als Kaiser Karl IV. (Kaiser carl der 4) Homburg am Main (Hohenburg) als Pfand besitzt, erteilt er Iphofen (Iphofen) das gleiche Stadtrecht wie Gelnhausen (Gailenhausen) es besitzt und verschiebt den Wochenmarkt in Homburg am Main von Dienstag auf Montag.
Der Zehnt am Lager Hohenwann bei Haßfurt (Hasfurt) gehört zum Stift Würzburg. Bischof Johann von Brunn verpfändet diesen an Johann und Otto Truchsess von Sümen (Hanns vnd Ot die Truchsessen von Sümen) für 2800 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.
Bischof Johann von Grumbach streitet sich wegen der Öffnung zu Homburg am Main, welche durch Bischof Johann von Egglofstein dem Stift vorbehalten wurde, mit Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim). Sie einigen sich jedoch gütlich. Johann von Wertheim tritt sein Pfand auf Bitte Bischof Rudolfs von Scherenberg wieder ab und dieses wird wieder dem Stift zugewiesen.
Der Bischof verpfändet ein Leibgeding von 100 Gulden jährlich an Konrad VIII. von Bickenbach in der Stadt Haßfurt (stat Hasfurt). Der Bischof begleicht 600 Gulden Schulden und lässt dies quittieren. Konrad von Bickenbach, der Ältere, verweist alle Lehensleute, sowohl geistliche als auch weltliche, an Bischof Rudolf von Scherenberg. Lorenz Fries verweist zudem auf eine Liste aller Dörfer, Nutzungen und Gefälle beider Schlösser.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die Burghut, die Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim) im Schloss Homburg am Main besaß und die, da er ohne Erben verstorben ist, an den Bischof gefallen ist, an Bernhard von Wichsenstein (Berhart von Wichsenstain). Es besteht die Bedingung, dass Bernhard eine Ablösesumme zahlt und dass Rudolf die Burghut jederzeit selbst in Gebrauch nehmen kann.
Bischof Rudolf von Scherenberg, der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden Zinsen und anderes im Amt Homburg an der Wern.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet zwei Dörfer Gochsheim (Goseshaim) und Werrnfeld (Wernfeld) im Amt Homburg an der Werrn an Dietrich von Gemünden (Dietich v Gemunden) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden jährlich mit 50 Gulden Zinsen.