Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Lamprecht von Bibra (Lamprechten von Bibra) Schloss und Amt Rothenfels (Rottenfels) für 400 Pfund. Die Ablösesumme beträgt 4000 Pfund.
Die Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken (Franken) treffen eine Einigung: Falls einer oder mehrere Ritter durch jemanden in ihren seit langem bestehenden Rechten und Freiheiten beschädigt werden, sei es, dass dies ein Schloss, eine Stadt oder eine Befestigung betrifft, die widerrechtlich zu eigen gemacht oder mit Fehde überzogen wurden, dann schließen sich alle anderen zusammen, um der betroffenen Person Hilfe und Beistand zu leisten. Dies gilt bei den seit langem geltenden Freiheiten, ohne Weigerung der beteiligten Personen und darüber wird ein Eid abgelegt. Diese Einigung wird verbrieft und gilt auch, wenn einer der Beteiligten in ein Verwandtschaftsverhältnis mit einem Fürsten, Grafen oder Herren gerät. Diese Abmachung gilt für fünf Jahre.
Briefe und Privilegien: Die Briefe und Privilegien des Hochstifts Würzburg sollen auf der Burg Zabelstein (Zabelstein) aufbewahrt werden und dort bleiben. Wenn eines der Dokumente benötigt wird, bekommen der Bischof und seine drei Berater das Dokument vom Amtmann der Burg. Nach der Benutzung soll es wieder auf die Burg gebracht werden.
Festung Marienberg: Auf der Marienburg soll folgendes vorrätig sein: 50 Fuder Wein, 100 Malter Milch, 500 Malter Korn, 300 Malter Hafer, 25 Scheuben Salz, 50 Schweinebacken, gedörrtes Fleisch von 25 Ochsen, acht Zentner Butter, vier Malter Mus aus Milch, sechs Malter gestampfte Gerste, zehn Malter Erbsen. Die Stein- und Schirmbüchsen, die sich auf der Festung befinden, sollen dort bleiben, außer sie würden in der Stadt dringend gebraucht. In diesem Fall sollen die Waffen danach aber wieder auf die Festung gebracht werden. Zudem sollen 100 Hakenbüchsen und 40 gute Armbrüste, mit 80.000 Pfeilen auf der Festung sein. Sechs Truhen sollen mit Pulver und fünf mit Salpeter gefüllt sein, ebensoviel soll von Schwefel und gestoßener Kohle vorhanden sein. Ebenso zehn Zentner Blei, zu jeder Steinbüchse soll gehauener Stein zur Verfügung stehen, zudem noch zehn Fuder Kohle und ein Pfund Roheisen sowie zwei Pfund Werkeisen.
Die Grafen, Herren und Ritter zu Franken (Franken) beschließen eine Einigung, welche auch "Verständnis" genannt wird. Diese beinhaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen und alte Rechte und Freiheiten beibehalten werden. Dies sprechen sie mit Bischof Johann von Grumbach ab. Sie einigen sich auf gegenseitige Unterstützung in folgenden Fällen: 1) Eine Person erhält nicht dem alten Recht entsprechende Lehen und kann diesen Missstand nicht mehr durch seinen Lehensbrief bezeugen; 2) Jemand wird, entgegen dem alten Gesetz, genötigt Dienste zu erbringen und Pflichten nachzugehen; 3) Dem alten Recht widersprechend werden einer Person und deren Anhängern Steuern und Schatzungen auferlegt; 4) Einer Person wird ihr Schloss oder ihre Stadt widerrechtlich entzogen; 5) Jemand wird während einer Fehde gefangen genommen.
Ein Gehölz in der Mark bei Memmelsdorf (Memelsdorff) hat Wilhelm von Memmelsdorf (wilhelm von Memelsdorf) von Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift bekommen. Das Gehölz war davor eine Zugehörung von Schloss und Amt Schenkenau.
Philipp von Rüdigheim (philips von Rudigkheim) und Bischof Rudolf von Scherenberg werden von Pfalzgraf Philipp (pfaltz graue philipsen) vertragen: Für alle Schäden, Brandschatzungen und dem Geld der Burg Abstein sind sich die beiden Parteien nichts schuldig. Alle Gefangenen sind frei von der Urfehde.
Die Ritterschaft versucht Bamberg (Bamberg) und dessen Domkapitel von ihrem Vorgehen zu überzeugen und bittet diese, die Einführung der Steuern nicht zu gestatten. Zudem erbitten sie deren Unterstützung und die Freistellung ihrer Schlösser, Städte und Befestigungen von den Steuern, damit das alte Recht und ihre Freiheiten bestehen bleiben. Zusätzlich erhoffen sie sich von Bamberg, dass diese Würzburg (wurtzburg) und dessen Domkapitel sowie auch die Markgrafschaft Brandenburg (marggrafen) von ihrem Anliegen überzeugt.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels das gesamte Amt, Stadt und Schloss Röttingen (Rötingen) and Johann Wolf von Knorring zu Wiltingen (hansen wolffen von knorring zue Wiltingen) und alle seine ehelichen Erben, seien es Männer oder Frauen solange sie in seiner Abstammungslinie leben. In dem Verkauf ist inbegriffen: Dörfer, Flecken, Weiler, Mühlen, Leibeigene und ihre Renten, Zinsen, Gülten, Beden, Zölle, der Handlohn der Bauern, Hauptrechte, Schäfereien, großes und kleines Getreide, Wein und Getreide und Zehnten. Ebenso alle hohe und niedrige Obrigkeit, Malefizbuße, Frevel, Zehntbarkeiten und was diesen anhängt, das Folgschaftsgebot gegenüber dem Kaiser, Gerichtsbarkeit in Gerichtsfällen, Atzung, Frondienst, Weidegeld, Fischbäche und Gewässer, Wald, Wein und Felder, beständige und unbeständige Gefälle, Wildbann und das Jagdrecht. Alles, was sich frei über und unter der Erde befindet. Von dem Verkauf ist nichts ausgenommen, außer folgendes: die Geistlichen Lehen und die Landgerichtsfälle und deren Bestätigung sowie der Guldenzoll. Dieser war zuvor auch unter den Amtsnutzungen inbegriffen. Über diesen Verkauf wird ein besiegeltes Register erstellt. Zudem kann Johann Wolf von Knorringen sein eigenes Halsgericht halten, und dort Übeltaten an ihm und in seinem Amt verhandeln. Bischof Melchoir von Zobeln erhält dafür 31.000 Gulden. Die Bürgschaft für den Verkauf und diese Leistungen auf zehn Jahre haben folgende Personen: Hofmeister Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) und die Amtmänner Andreas von Stein zum Altenstein zu Hoffrich (Endressen von Stain zum Aldenstain zu Hoffrich), Philipp von Thüngen, Hofmeister zu Homberg an der Wehrn ( philipsen von Thungen zu hoenberg am wehrnhausen von Grumbach zu Volkach), Sebastian Haberkorn zu Zellingen (Bastian Haberkhorn zu Zellingen) und Konrad Bayer zu Reigelberg (Contz Beyern zum Raigelberg). Dem Hochstift wird vorbehalten, die verkaufte Weide und den Rest des Verkaufs wieder zurückzukaufen und zwar nicht nur von Johann Wolf von Knorringen sondern auch von seinen ehelichen Erben, männlich und weiblich in absteigender Linie. Jedoch muss das Hochstift ein Jahr im Voraus das Pfandgeld am Schloss zu Röttingen bezahlen. Die Käufer, Johann Wolf und seine Nachkommen dürfen die gekauften Güter verkaufen und verpfänden, dem Hochstift ist aber in allen Fällen die Wiederlösung als erstes anzubieten.