Bischof Wolfram von Grumbach und der durch ihn gefangen genommene Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg (Hainrichen von Fulda), schließen einen Vertrag. Damit kommt es zur Schlichtung etlicher Uneinigkeiten und Auseinandersetzungen, wie die im Salzgau (Saltzgaw) und Amt Lichtenburg (ambt Lichtenberg), durch vier Personen.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Gemeinsam beschließen der Bamberger Bischof, Anton von Rotenhan, und Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Jorg von Hennenberg) eine Abmachung zwischen dem Würzburger Bischof, Gottfried II. Schenk von Limpurg, dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen) sowie dem Landgrafen von Hessen, Ludwig I. (Landgraf Ludwigen zu Hessen). Diese besagt, dass es zu einem Waffenstillstand, der Fehde und Feindschaft, vom zweiten Februar bis zum 25. April kommt. Die Kriegsknechte sollen nach ihren Gelübten und Eiden, die Bürger und Bauern nach ihren Bürgschaften die angefallenen Forderungen und das bis dahin unbezahlte Geld aufgrund von Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen in den Zeiten des Friedens nicht einfordern. Die 400 Gulden, die Hildburghausen (Hilpurghausen) abgibt, und 500 Gulden, die durch Brandschatzung angefallen sind, sollen Graf Georg ausgehändigt werden. Das Gebot, das Würzburg (wirtzburg) gegenüber der Zent Königsberg (konigsberg) getätig hat, bleibt im Waffenstillstand bestehen. Zudem soll mit der Zent nach altem Recht gehandelt werden. Um eine Urfehde zu vermeiden, soll Würzburg Sachsen (Sachsen) in der Zeit des Friedens das Zollzeichen geben und einen Gulden Zoll einnehmen lassen. Auch die Döfern Holzhausen (haltzhausen) und Leutershausen (leuttershausen) sollen in dieser Zeit ihre Uneinigkeiten ruhen lassen. Das gleiche gilt für das Dorf Nazza (Nassa). Dennoch sollen die genannten Dörfer die Zent besuchen lassen. Würzburg soll die Forderungen an die von Eberstein (Eberstain), wegen des Schlosses Steinach a. d. S. (Steinach), vorerst bleiben lassen. Nach Ende des Waffenstillstands, sollen die Gerechtigkeiten der Betroffenen, die sich in der Zeit ereignet haben, nicht unwirksam gemacht werden können.
Die Beteiligten des Konflikts kommen vor Bischof Anton von Rotenhan in Bamberg (Bamberg) zusammen. Es kommt zu einem Urteil bezüglich der Uneinigkeiten durch den Herzog von Sachsen, Friedrich II., und dessen Räte. Die vorangegangene Fehde und der Krieg gelten als beendet. Alle Gefangenen werden freigesprochen. Die Uneinigkeiten mit dem Landgrafen in Thüringen (duringen) werden ebenfalls geschlichtet.
Der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan und der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych schließen in Bamberg (Bamberg) zwischen dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen), und etlichen vom Adel einen Vertrag. Der Vertrag besagt, dass die Fehde als beendet gilt, die Gefangenen durch eine alte Urfehde freigesprochen und alle Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen, vertragliche Bindungen, unbezahlte Gelder sich nicht gegenseitig vorgehalten werden sollen.
Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Der Herzog von Sachsen, Wilhelm III. der Tapfere, schließt zu Erfurt (Ersfurt) einen Vertrag zwischen dem Kurfürsten und Herzog Ernst von Sachsen (Hertzog Ernsten Churfursten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten zu Sachsen) einerseits und Bischof Rudolf von Scherenberg andererseits bezüglich Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmunds), dem Vorgänger Rudolfs und Bruder Wilhelms. Der Vertrag bezieht sich auf Deputate, geliehene Gelder und entstandene Schäden. Den gennanten Personen von Sachsen stehen Ansprüche und Forderungen, die Depuate, geliehenen Gelder und erlittenen Schäden betreffen, von Bischof Rudolf und seinem Hochstift zu. Laut des Vertrags ist der Bischof ihnen, verbrieft oder unverbrieft, 32.000 Gulden schuldig, die er bis zu einer Frist abzugeben und zu bezahlen hat. Dies ist durch das Hochstift quitiert.
Johann von Seinsheim (Hans von Saunsheim) hat eine Forderung gegenüber Michael (Michaeln), dem Abt des Klosters Müsterschwarzach (Schwartzach), bezüglich des Hofgerichts zu Nordheim am Main (Northeim am Main). Dort sitzt Johann Bischof (Hans Bischof) wohnhaft als Schöffe. Daher begibt sich Johann von Seinsheim in Fehde mit Bischof Lorenz von Bibra, da der Bischof der oberste Herr des Abts ist. Die Fehde richtet sich auch gegen geistliche und weltliche Untertanen. Ausgenommen sind Verwandte und Adlige, die nicht in den Diensten des Bischofs stehen. Diese Fehde wird durch Graf Wolfgang von Oettingen (wolfen von ottingen), den Ritter Ernst von Waldow (Ernsten von welden) und Wilhelm von Reichenbach (wilhelmen von Reichenbach) beendet.
Den Bürgern wird ein Bürgerbrief sowie ein Losbrief übergeben. Zudem erhalten sie das Versprechen, dass die Verträge und Schuldbriefe versiegelt und nach Schmalkalden (Schmalkalden) überliefert werden. Der Herzog Johann von Sachsen (Hans von Sachsen) schreibt Würzburg (wirtzburg) auf Grund seiner erlittenen Schäden. Während er sich rüstet stellt er keine weiteren Anforderungen. Es gibt eine Quittung für das Geld. Otto von Pack (doctor pack) wird auf Anweisungen Königin Marias hingerichtet.
Bei Breslau (preslaw) lebt ein Jurist Namens Otto von Pack (Otto von pack). Er setzt einen Vertrag auf, in dem er etliche Fürsten, Protestanten und unter anderem auch den Bamberger Bischof Weigand von Redwitz, sowie den Würzburger Bischof Konrad von Thüngen erwähnt. Der Vertrag lässt es so aussehen, als ob sie sich gegen den Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johansen von Sachsen) und Philipp den Großmütigen, den Langraf von Hessen ( Landgrafe philipsen von Hessen), verbündet hätten. Dies würde geschehen, um den Willen Gottes zu vollbringen und Land und Leute zu vertragen. Pack vermutet, er würde ein großes Dienstgeld und Geschenk dadurch erhalten. Als jedoch Landgraf Philipp davon erfährt, will er die Hochtstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wirtzburg) mit seinem Heer angreifen. So rüstet sich der Würzburger Bischof mit seinen im Hochstift Würzburg ansässigen Grafen, Herren, Rittern, der Landbevölkerung und Landsknechten. Auch der Schwäbische Bund sichert ihm seine Unterstützung mit 8.000 Mann zu. Als diese aufbrechen wollten, wurden sie aufgehalten. Der Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau zu Vollrads, und der Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Ludwig von der Pfalz (pfaltzgraf ludwig), wollen die die Konfliktparteien vertragen. Daraufhin wird ein Tag zu Schmalkalden (schmalckalden) angesetzt und der Konflikt beigelegt, nachdem Bischof Konrad seine Unschuld erklärt. Jedoch müssen die Hochstifte Bamberg und Würzburg 60.000 Gulden zahlen.