Bischof Johann von Brunn löst den besprochenen Hof in Gerolzhofen, der zum Erbspeisamt gehört, von Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplin riter). Er verkauft ihn dem Domherrn Eitel Hiltmar (Eiteln Hiltmarn Domherrn) und seinen Erben für 500 Gulden, wobei die Rechte, die Otto Lamprecht von Gerolzhofen und sein Bruder Andreas (Oten Lamprechten vnd seinem bruder Endresen) daran haben, nicht berührte werden.
Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel befreien Burghäuser der Herren von Lichtenstein (Liechtenstainische burckheusere) in Ebern von Bede, Steuer, Wachdienst und anderen Diensten, wenn die Lichtensteiner für sie Burgmänner anstellen, die keine Bürger der Stadt Ebern sind. Dafür haben sie in Ebern weder Brau- noch Ausschankrechte und müssen beim Einzug in die Stadt geloben und schwören, den Schaden jedes Herren und der Stadt zu verhindern und den Nutzen zu befördern. Wenn in den Burghäusern allerdings Bürger Eberns Burgmänner sein sollten, so sollen sie den selben Rechtsverhältnissen unterworfen sein wie alle anderen Bürger der Stadt.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft von Johann Gleck (Hanns Gleck) aus Hergolshausen (Hergoldshausen) die Gaststätte und ein Gut in Hergolshausen ab für 126 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert die Erlaubnis Bischof Rudolfs von Scherenberg: Schultheißen und Dorfmeister von Nordheim vor der Rhön (Northaime vor der Reue) dürfen eine Schankwirtschaft einrichten und betreiben.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.