Eßfeld (Esfeldt), halbung, Obervolkach (obern volckach), Biberach ( Biberach), Castlisch lehen, Iphofen (Iphouen), Mainbernheim (Mainbernhaim).
Die Grafen von Castell (Castel) empfangen etliche Dörfer des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) und eine Vogtei von Bischof Herman von Lobdeburg zu Lehen. Die Dörfer sind: Reupelsdorf (Reipelsdorff), Dimbach (dienbach) und Nordheim am Main (Northeim).
Graf Ulrich II. von Hanau (vlrich her zu hanau) und seine Ehefrau Agnes von Hanau (agnes sein hausfraw) besitzen einen Teil von Repperndorf (Reppersdorff), einen Teil von Iphofen (Iphofen) sowie von Dettelbach (dettelbach). Sie verkaufen alles zusammen für 2000 Pfund Haller an Bischof Wolfram von Grumbach.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Johann Zollner von Halberg (hans zolner halburg) verfügt über einen Vertrag, der es ihm ermöglicht, Güter, Leute, Zinsen und Gült zu Rötelsee (rottelsehe), Iphofen (Jphofen) und Mainbernheim (meinbernheim) mit deren Obrigkeiten, Lehenschaften, Rechten, Gewohnheiten und Herkommen, welche Mannlehen Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stifts waren, aufzuheben. Stattdessen gehen sie als Lehen an seinen Sohn und seine Tochter über.
Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraf Friderichen) schreibt an Bischof Georg Schenk zu Limpurg von Bamberg und Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg und erinnert sie an die Beschlüsse aus Iphofen (Jphofschen) und daran, dass er mit seiner Ritterschaft im Niederland bei Ansbach (Onoltzbach) über diesen verhandelt hat. Die Ritterschaft antwortet ihm, dass sie nichts von den Beschwerden der Fürsten wussten und der Meinung sind, dass der Vertrag zu Ungunsten der Ritterschaft aufgesetzt ist. Die Antwort der Ritterschaft verdeutlicht ihren Unmut. Jedoch können sie keine beschlossene einstimmige Antwort geben. Sie wollen sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) versammeln und dort eine Antwort verfassen und übersenden.
Die Markgrafen von Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wurtzburg) sind in Iphofen (Jphofen) zusammengekommen und haben Entschlüsse gefasst. Die Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) setzt ein Verzeichnis der Einigungen und Bündnisse auf, das am 18. Mai auf dem Rittertag zu Schweinfurt vorgestellt werden soll. Dieses Schreiben ist von Adel und Obrigkeit nicht gebilligt und gegen diese gerichtet. Jeder Fürst soll die verständigsten Personen des Adels vor dem Rittertag zu sich rufen und von ihnen die Beschwerden und Mängel erfassen lassen. Dabei soll keiner ein Bündnis mit der Ritterschaft abschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Adelspersonen unter der Gnade des Bischofs stehen. Wenn es größere Mängel und Beschwerden gibt, sollen diese an den Bischof geschickt werden, der sie anhören und sich diesen gegenüber offen verhalten wird. Aufgrund dieser Mängel soll ein Zusammentreffen ausgeschrieben werden, an dem die drei Fürsten teilnehmen und eine Einigung verfassen können. Falls sie eine solche Einigung treffen, können sie sich gegen die Vorhaben der Ritterschaft wehren und auch weiterhin zusammenkommen.
Die würzburger (Wurtzburgischen) Gesandten sagen, sie seien zu den vier zum Hochstift Würzburg (wurtzburg) gehörigen Orten gegeangen, von denen drei ihrer Aufforderung, nach Würzburg zu kommen, angenommen haben. Der vierte Ort sagt schließlich auch zu. Die Gesandten sollen sich an die Vereinbarung der Fürsten zu Iphofen (Jphofen) halten und sich auf keine Verhandlungen einlassen.