Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Die Stadt am Main Kitzingen (Kitzingen) gehört zum Großteil dem Herren von Hohenlohe-Brauneck (heren von hohenlohe), zum Teil ist sie freies Eigengut und zum Teil ist sie Lehen, das die Herren von Hohenlohe vom Reich empfangen und tragen. Dass Kitzingen ein Eigentum des Hochstifts Würzburg sei und ein Pfand der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (Marggrauen zu Onoldbach) sei, ist gestrichen.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verkaufen das Dorf Buchbrunn (Buchbrun) und allem Zugehörungen, samt einer Mühle, an Anna Wolf (Annen Wolfin) aus Hasloch (Haslach) für 610 Gulden auf Widerlösung mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verkaufen alle Rechte, die sie und das Kloster Kitzingen in Oberhausen bei Stalldorf (Oberhausen bei Staldorf) im Amt Reichelsburg (Ambt Raigelberg) innehaben, dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen (Duckelhausen) erblich und engültig (zu vrthet) für 250 Gulden mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) steiten mit den Einwohnern zu Gaukönigshofen über etlichen Hafer, eine Grenzsteinsetzung und den Wasserfluss. Friedrich Geier (Fritzen Geir) aus Ingolstadt (Jngelstat) schlichtet den Streit.
Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.