Bischof Johann von Egloffstein einigt sich mit dem Bischöflichen Rat und den Bürgern der Stadt Schwarzach am Main über den achten pfennig. Die Stadt soll dem Bischof 400 Gulden von den 1700 Gulden an Schäden geben, die Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Saunsheim zu Stalberg) durch einen Brand verursacht hat. Dafür ist die Stadt für sechs Jahre von der Steuer des achten pfennigs befreit.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Albrecht von Vestenberg (albrechten von vestenberg) 150 Gulden. Dies zahlt Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) dem von Vestenberg auf dem Stephansberg (Steffans berg). Dafür übergibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung und schlägt die Summe auf die Schulden, die er bereits auf die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat. Die Schulden werden zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt mit Wissen seines Domkapitels in der Stadt Schwarzach am Main eine Landsteuer, den zwolften pfennig, um die Schulden in Höhe von 1550 Gulden bei Hildebrand von Thüngen ( Hiltpranten vonThungen) und dessen Erben zu begleichen. Dafür befreit der Bischof die Stadt für elf Jahre von jeglicher Bede, Steuer, Datz und anderen Abgaben. Er gibt der Stadt auch das Recht dazu, Steuern oder Beden zu erheben, um das Geld aufzubringen. Dies sollen sie dem Bischof in Rechnung stellen.
Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Lamprecht von Seckendorf von Rinhofen) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) für drei Jahre und gestattet ihm, die jährlichen Zinsen in Höhe von 134 Gulden zu Cathedra Petri einzunehmen. Ausgenommen davon sind die 100 Gulden, die Reinhard von Ussigheim (Reinharten von vssigkheim) jährlich einnimmt, sowie der Gehorsam (volg), das Öffnungsrecht und geistliche und weltliche Lehen. Später löst Bischof Johann von Grumbach das Pfand ab und Jakob und Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Jacob vnd lamprecht die Seckendorffen) geben die Stadt frei.
Bischof Johann von Brunn schuldet Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) 1100 Gulden für geliehenes Geld, vergessene Gülte und Schäden an Pferden. Dafür verpfändet er ihm einen jährlichen Zins von 100 Gulden. Das Pfand wird später abgelöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zwei Mal im Jahr einen Jahrmarkt abzuhalten, einen an Visitatio Marie und einen an Judica. Der Bischof erteilt auch alle zugehörigen Geleitrechte, Freiheiten und Rechte.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.