Die Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken (Franken) treffen eine Einigung: Falls einer oder mehrere Ritter durch jemanden in ihren seit langem bestehenden Rechten und Freiheiten beschädigt werden, sei es, dass dies ein Schloss, eine Stadt oder eine Befestigung betrifft, die widerrechtlich zu eigen gemacht oder mit Fehde überzogen wurden, dann schließen sich alle anderen zusammen, um der betroffenen Person Hilfe und Beistand zu leisten. Dies gilt bei den seit langem geltenden Freiheiten, ohne Weigerung der beteiligten Personen und darüber wird ein Eid abgelegt. Diese Einigung wird verbrieft und gilt auch, wenn einer der Beteiligten in ein Verwandtschaftsverhältnis mit einem Fürsten, Grafen oder Herren gerät. Diese Abmachung gilt für fünf Jahre.
Bischof Johann von Brunn hat nach Beratung mit dem Domkapitel einen Vertrag mit den Grafen, Herren, Freien, Knechten, Städten und Stadtleuten und ihren Gemeinden geschlossen. Der Vertrag bestimmt, wie das Hofgericht besetzt und abgehalten werden soll, wenn es um Fehden, Krieg, Geleitbruch und Lehensangelegenheiten des Bischofs sowie Verpfändung, Verhandlungen gegen Geistlichkeit, Adel und Landschaft geht. Keiner soll sich diesem Vertrag widersetzen. Wer diesen Vertrag unterzeichnet, muss sich für drei Jahre daran halten. Der Vertrag wird besiegelt von Bischof, Domkapitel und den Grafen von Henneberg, Wertheim, Castell, Rieneck und Bickenbach (Hennenberg, Wertheim, Castel, Rineck vnd Bickenbach).
Bischof Johann von Brunn schließt einen Vertrag mit dem Domprobst, dem Dechant und dem Domkapitel. Es wird festgelegt, dass wenn der Vertrag gebrochen wird, die Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Stiftes die andere Seite unterstützen sollen. Dies besiegeln die Grafen von Wertheim und Henneberg (Wertheim, Hennenberg), die Schenken von Limpurg (Limpurg), die Herren von Schwarzburg (Schwarzberg) und viele andere Adelspersonen.
Zwischen Bischof Johann von Brunn, dem Domkapitel und der Stadt Würzburg (Wirzburg) wird ein Vertrag geschlossen, der Bischof erhält darin zusätzlich ein Deputat. Es werden Bestimmungen über die Ritterschaft in Bezug auf die Festung Marienberg getroffen. Es wird ferner festgelegt, wer die Hauptleute und Pfleger sein sollen. Zudem schreiben die Grafen, Herren und die Ritterschaft an das Konzil von Basel bezüglich der Streitigkeiten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt. Dieses Schreiben haben die Grafen von Henneberg, Wertheim, Castell, Rieneck, die Schenken von Limpurg (Hennenberg, wertheim, Castel Rineck vnd Limpurg) und andere Ritter und Knechte besiegelt.
Als der Dechant und das Domkapitel das königliche Urteil dem Bürgermeister und dem Rat zu Würzburg (wirtzburg) verkünden, setzen diese ein Schreiben auf und schicken zwei ihrer Ratsfreunde zu den Grafen, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg. Als sie sich bei Haßfurt (Hasfurt ) versammeln, bitten sie den Rat um Anweisungen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg geben ihnen und ihren Gesandten die Information weiter, dass sie das Urteil von den Herren des Domkapitels, die den Heißbrief des Königs empfangen haben, erhalten haben. Sie verkünden, dass der König, Friedrich II., nun der oberste Vogt des Hochstifts und der Lehensherr des Herzogtums Frankens (Franken) ist. Zudem hat der König die Regalien an den Pfleger des Hochstifts, Gottfried IV., Schenk von Limpurg, verliehen. Die Mitglieder der Ritterschaft, als gehorsame Untertanen des Heiligen Römischen Reichs, nehmen Gottfried IV. als Pfleger des Hochstifts an. Sie dürfen ihre, durch den Bischof empfangenen Lehen behalten, müssen aber nun dem Pfleger gehorsam sein. Der Heißbrief wurde von zwei Grafen von Henneberg (Hennenberg) , Castell (Castel), Weinsberg ( Weinsberg), Schwarzenberg (Schwartzenberg) und anderen Adligen besiegelt.
Es besteht ein 24 Jahre gültiger Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzog Friderichen vor Sachsen) in welchem es um ihre beiden Landschaften geht. Dieser Vertrag wird von den Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (Castel), Rieneck (Rineck), den Schenken von Limpurg (Limpurg), den Herren von Bickenbach (Bickenbach) sowie Rittern und Adel, welche unter dem genannten Bischof stehen, besiegelt.
Bischof Rudolf von Scherenberg, sein Domdechant Ludwig von Weyers (Ludwig von weiers dechant), das Domkapitel und weitere Grafen, Herren, Ritter und Knechte gehen ein vertragliches Bündnis über drei Jahre ein. Darin beschließen sie, dass im Falle eines Angriffs aus dem In- oder Ausland, sie sich gegenseitig unterstützen. Dies besiegeln die Grafschaften Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Rieneck (Rineck), die Herren von Bickenbach (Bickenbach) und weitere Adelige.
Bischof Rudolf von Scherenberg fordert die Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Werthaim), Castell (Castell) und Hohenlohe (Hoenlohe) zum Dienst auf.
Die bei Bad Windsheim (windsheim) versammelten Grafen, Herren und Ritter geben ein Schreiben an den Adel aus. Sie bitten auch diese am 23.09.1515 in Bad Windsheim an der Versammlung teilzunehmen, um den Unruhen ein Ende zu setzen. Sowohl Bamberg (Bamberg), als auch die Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) nimmt an der Versammlung an dem genannten Tag teil.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft, die sich bei Bad Windsheim (windsheim) versammeln, setzten ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra auf. Dieses besagt, dass sie in großer Anzahl aus den sechs Ritterkantonen zusammen gekommen sind und sich über die Unruhen mit Plackerei, Raub, anderen Untaten und Beschwerden austauschen. Da es bei ihren Verhandlungen zu keinem festen Entschluss kommt, bitten sie den Bischof am 23.09.1515 nach Bad Windsheim zu kommen oder seinen Rat zu schicken. Sie erhoffen sich dessen Einsicht, damit die Unruhen ein Ende nehmen und rechtmäßig gehandelt wird.