Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Lamprecht von Seckendorf von Rinhofen) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) für drei Jahre und gestattet ihm, die jährlichen Zinsen in Höhe von 134 Gulden zu Cathedra Petri einzunehmen. Ausgenommen davon sind die 100 Gulden, die Reinhard von Ussigheim (Reinharten von vssigkheim) jährlich einnimmt, sowie der Gehorsam (volg), das Öffnungsrecht und geistliche und weltliche Lehen. Später löst Bischof Johann von Grumbach das Pfand ab und Jakob und Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Jacob vnd lamprecht die Seckendorffen) geben die Stadt frei.
Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg) leiht Bischof Johann von Brunn 5000 Gulden auf das Amt Prosselsheim (prossoltzhaim). Als er dieses Amt wieder abtritt, verschreibt ihm Bischof Johann 300 Gulden jährlich auf die Bede von Randersacker (Randersacker), welche er einnimmt.
Johann von Grumbach schuldet dem Doktor Gregor Heimburg (doctori Gregori Haimburg) 2400 zuvor geliehene und zugeschlagene Gulden. Dafür sagt er ihm das Schloss, die Vogtei und das Amt Dettelbach (Dettelbach) mit allen Nutzungen und Rechten zu. Weiterhin das Ungeld von Iphofen (Iphofen) und den Zoll von fand. Zudem erlaubt er Heimburg, 400 weitere Gulden für den Ausbau des Schlosses zu verwenden. Sobald der Bau fertig ist, besichtigt wurde und die Rechnung beglichen ist, soll Gregor Heimburg dies mit seiner rechten Hand beschwören, aber dem Stift die Widerlösung gewähren.
Der Herzog von Sachsen, Wilhelm III. der Tapfere, schließt zu Erfurt (Ersfurt) einen Vertrag zwischen dem Kurfürsten und Herzog Ernst von Sachsen (Hertzog Ernsten Churfursten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten zu Sachsen) einerseits und Bischof Rudolf von Scherenberg andererseits bezüglich Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmunds), dem Vorgänger Rudolfs und Bruder Wilhelms. Der Vertrag bezieht sich auf Deputate, geliehene Gelder und entstandene Schäden. Den gennanten Personen von Sachsen stehen Ansprüche und Forderungen, die Depuate, geliehenen Gelder und erlittenen Schäden betreffen, von Bischof Rudolf und seinem Hochstift zu. Laut des Vertrags ist der Bischof ihnen, verbrieft oder unverbrieft, 32.000 Gulden schuldig, die er bis zu einer Frist abzugeben und zu bezahlen hat. Dies ist durch das Hochstift quitiert.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.
Anselm von Seinsheim (Anshelm von Sainsheim) leiht sich 100 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra. Diese muss er ihm zurückzahlen, sobald der Bischof dies fordert.
Bischof Konrad von Bibra leiht Abt Nikolaus Scholl (Niklassen) 2400 Gulden, damit dieser die Schulden des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) abzahlen kann. Das geliehene Gold soll innerhalb von acht Jahren zurückgezahlt werden. Dafür bürgt der Abt mit allen Gütern und Einnahmen des Klosters.
Das Hochstift bittet um Einsehen, in welcher schweren Lage es sich befindet und um Anerkennung der Bemühungen des Erhalts ihres Landes und Leute. Aufgrund dessen bitten sie als Hilfe um ein Anlehen. Ebenso hat das Stift diese Bitte auch an die Gesandten der Ritterschaft weitergegeben. Sie fragen die Person zudem, ob sie noch Weitere kennen, die dem Stift Geld leihen können. Im Gegenzug würde das Hochstift das Geld mit einem guten Zinssatz zurückzahlen und für ein friedliches Leben sorgen. Sie würden dem Stift einen großen Gefallen tun, wenn sie dies tun würden. Wie viel letztendlich verliehen wurde ist in der Kammer aufgezeichnet. Fries schreibt, es handele sich um 50.000 Gulden.