Beschreibung der Verhandlungen über den Zehnten in Obereisenheim mit der Kirche St. Stephan in Bamberg.
Der Sohn Ottos I. von Henneberg-Botenlauben, Otto II., wird zu einem Provisor des Klosters Frauenrod. Die Güter und Zehnten, die das Kloster vom Hochstift hielt, werden wieder gelöst.
Die Eheleute Graf Otto und Gräfin Beatrix von Henneberg-Botenlauben verkaufen daraufhin ihre Burg Botenlauben mit all seinen Besitzungen für 120 Mark Silber Bischof Herr. Bei diesen Besitzungen handelt es sich im einzelnen um die Dörfer Seidingstadt (Seidingstatt), Siegelfeld (Sichisfeld), Billingshausen (Bebeltshausen), Haindorf (Hagin dorff), Rentwertshausen (Ratswindshausen), Oerlenbach (Ellenbach), Haselbach (Haselbach), Heßles (Heffler), Reiterswiesen (Reitersswisen), Iringshausen (Irungshausen), Kirches (Kirches), Sundersdorf (Sunterssdorf), Stupfel (Staphel), Nüdlingen (Nutlingen), Hilpertshausen (Hilpertshausen), Schönau a. d. Brend (Schonaw), Altenbrend (Brend), Wegfurt (Wegefurth), Wildbronn (Wiltbron), Wiebach (Wiebach), Frankenheim (Frankenhaim), Heustreu (Hewstrew), Euerdorf (Urtdorff), Elfershausen (Elverichshausen), Machtilshausen (Machtoldshausen), Bodenlauben (Bottenlauben). Von der Summe erhält das Kloster Frauenroth (closter Frawenrod) Achteinhalb Mark Silber. Da Bischof Hermann von Lobdeburg das nötige Bargeld nicht aufbringen kann, verpfändet er dem Kloster die Güter des Stifts in Egenhausen und den Zehnten in Machtilshausen und Helmershausen (Helfrichshausen) für 500 Mark Silber auf Wiederlösung.
Eckersdorf war ein Dorf, ist aber jetzt eine Wüstung. Hier überträgt Bischof Wolfram von Grumbach seinem Burgmann Lutz Schott von Schottenstein (Lutz Schot), der auf Burg Geiersberg Dienst tut, für 30 Pfund Heller den Zehnt. Die 30 Pfund Heller werden auf Burg Geiersberg verbaut und als Manlehen auf Wiederlösung verschrieben.
Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Grave Bertholt) verkauft Grundherrschaft, Burg und Stadt Ebenhausen (herschafft, burg vnd stat Ebenhausen) mit ihren Mannlehen, Burglehen, Zenten, Vogteien, Zentgerichten, Leibeigenen, Dörfern, Dorfgerichten, Weilern, Vorwerken, Bauhöfen, Marken, Wäldern, Zehnten, Zoll- und Geleitrechten, anderen Rechten, Gefellen für 4500 Pfund haller und erhält dafür einen Burgmannenvertrag.
Nachdem dieser Zehnt an der Frühmesse von Seßlach für 30 Pfund Heller versetzt ist, stellt Bischof Albrecht dem Ritter Lutz Schott von Schottenstein (hern Lutzen Schoten Ritter) einen neuen Vertrag aus, wonach er den Zehnt an der Frühmesse zurückgeben solle, um ihn für sich und seine männlichen Erben als Burglehen auf Wiederlösung zu erhalten. Wenn aber Bischof Albrecht ihm oder seinen Erben den Zehnt für 100 Heller wieder ablösen würde, solle er die übrigen 70 Pfund Heller wieder anlegen oder weitere Eigengüter desselben Werts zu Burglehen machen und vom Bischof empfangen.
In Eckersdorf errichteten die Bürger von Seßlach eine Stadtbefestigung, wofür ein Haus, eine Hofreite und eine Wiese des Erhard von Lichtenstein (Erhart von Lichtenstain) zerstört wurde. Dafür erhält er von Bischof Johann von Brunn den Zehnt von Eckersdorf zu eigen.
In Ebern verkauft Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewald von Liechtenstain riter) Bischof Lorenz von Bibra feste Häuster und Burggüter, einen Baumgarten, einen Stall, den Zehnten von Lind, den Zehnten von Herbelsdorf, und viele Zins- sowie Mannlehen für 3000 Gulden. Laut der Nachtragshand betriffft dies auch Frickendorf (Frikendorf), Unterelldorf (Unterelndorf), Merzbach (Mertzbach).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.
Hans von Sternberg (Hans von Sternberg) und Peter von Lichtenstein (Peter von Lichtenstein) schließen einen Vertrag zwischen den Ämtern Ebern und Raueneck, der die Hälfte des Zehnten und Wilhelm von Stein zu Altenstein sowie seine Hintersassen in Pfarrweisach und anderen Orten betrifft.