Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Das Dorf Haselbach (Haselbach) gehört zum einen Teil zum Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) und zum anderen Teil in das Amt Aschach (Aschach). Dort sind etliche Güter für 14 Mark an die von Eberstein verpäfndet. Bischof Johann von Brunn befreit Andreas von Haselbach (Endres von Haselbach) und seinen Erben ein Haus am Stadel und einen Garten bei dem Elersbrunnen, 6 Artacker an der Leiten, einen Acker am Hohenrode und einen Morgen Wiesen in der Mark zu Aschach für Dienste, Bede und Steuern, sodass sie mit den anderen Armen weder leiden noch geben müssen.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Els), die Witwe des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs), leiht Bischof Johann von Brunn eine Summe Geld, Wein, Getreide und Hafer im Wert von 3700 Gulden. Er verweist sie mit 2000 Gulden auf die Steuer und Bede zu Haßfurt (hasfurt).
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) jährlich 250 Gulden auf Ablösung auf der Bede zu Haßfurt für eine Hauptsumme von 2000 Gulden.
Das Stift besitzt auch einen eigenen freien Hof zu Haselbach. Bischof Lorenz von Bibra vererbt diesen seinem Zentgrafen zu Bischofsheim, Philipp Uberthür (Philip Uberthür), und dessen Erben für 3,5 Malter Hafer, 3,5 Malter Korn, einen Hammel, ein Ker und einen halben Gulden jährliche Bede mit gebührlichem Handeln, wenn er verkauft wurde, als Zinslehen und freit sie von allen anderen Abgaben.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.
Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet und bestätigt seinem Vogt Johann Königshofer (Hans Königshouer) und seiner Ehefrau Katharina (Catharine) die Freiheit, dass seine Behausung für alle Beschwerungen, Dienstbarkeiten, Bede, Steuer, Atzung und anderes jährlich nur einen Martinspfennig an die dem Stift gehörende Untere Burg zahlen müsse.