Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab und wählt an seiner Statt Hildebrand Zollner (Hiltpranten Zolner). Außerdem bitten sie Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Schutz und Schirm.
Es wird ein Vertrag zwischen dem Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, Friedrich II. von Brandenburg (Marggraf Friderich Churfurst) und Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel sowie zwischen den Grafen Johann II., Albrecht und Georg von Wertheim (graf Hansen, albrechten vnd Jorgen von Wertheim zu Kitzingen) aufgesetzt. Dieser wird vom Bischof verwahrt. Der Bischof ist nun auch für Wertheim zuständig und hat dadurch den Grafen und den Untertanen Schutz und Schirm zu bieten. Diese sollen ihm und dem Hochstift Würzburg im Gegenzug treu und fleißig dienen. Der Vertrag wird von allen bewilligt und besiegelt.
Johann Zobel von Giebelstadt (hans zobel zu Gibelstat) gibt seine Hälfte des Schlosses Rockenstadt (schlos zu Rockenstat) als Lehen an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift. Dafür verspricht ihm der Bischof Schutz und Schirm über ihn, seine Ehefrau Dorothea (dorothen), ihre Kinder und Güter.
Zusätzlich zu den Beschwerden wird ein weiterer Zettel übergeben, der etliche spezielle Personen betrifft. Außedem werden weitere Begebenheiten aufgezählt: Johann Truchsess (Hans Truchsessen) gegen Otto von Milz (otten von Miltz); der Weinausschank auf Lehen des Adels; Stadtgeld und das Angießen der Maß; Schutz und Schirm soll den Hintersassen des Adels versagt werden; etliche vom Adel wird Unrecht getan, wenn sie eine Bewilligung für ihre Töchter erlangen möchten. Wird die festgelegte Summe abgelöst, so soll sie dem Hochstift zu Lehen gemacht werden; Philipp Schweigerer (philips Schwegerer) beklagt sich bezüglich des Schaftriebs über einen von Steinfeld (vom Steinfelt).
2. Der Adel begibt sich mit den Lehen, die er vom Hochstift Bamberg hat, unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften, wodurch es zu Streitigkeiten kommt.
3. Die vom Adel geben Güter, die sie vom Hochstift Bamberg zu Lehen haben, an ihre Frauen weiter, welche diese wiederum unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften stellen.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Obwohl Bischof Konrad von Thüngen erst seit kurzem sein Amt innehat, hält er sich so, dass sich niemand über ihn beklagen kann. Wenn einer seiner Amtmänner oder Diener die Ritterschaft ungerecht behandelt, wendet er dies ab. Er handelt so, dass die Ritterschaft nicht ungerechtmäßig belastet wird. Ebenso fordert er die Dienste seiner Amtsmänner, Diener und Ritterschaft nur an, wenn diese auch wirklich für das Hochstift benötigt werden. Jedoch missfällt es vielen, dass der Bischof dem Schwäbischen Bund beitritt, dem seit langem auch schon das Erzstift Mainz, das Hochstift Bamberg, die Landgrafschaft Hessen, die Markgrafschaft Brandenburg und andere benachbarte Fürsten angehören. Er tut dies jedoch, um seine Ritterschaft und Untertanen zu schützen. Denn durch den Frieden, der auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen wurde, ist es dem Schwäbischen Bund nicht möglich, gegen die Ritterschaft vorzugehen.
Es soll etliche Schmähreden, Bischof Konrad von Thüngen und sein Domkapitel betreffend, auf dem Rittertag zu Schweinfurt geben, die später weiter verbreitet und gedruckt werden. In diesen wird gesagt, dass sich der Bischof ungebürlich verhalten hätte. Er bietet den Grafen, Herren und der Ritterschaft jedoch an, sollten sie sich mit ihren Diensten und Anderem dem Hochstift gegenüber treu verhalten, wie es ihre Vorfahren getan haben, will er sie nach geltendem Recht vor nicht gerechtfertigter Gewalt schützen und so handeln, wie es ihm als Fürst des Reichs möglich ist.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.